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Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung

Foto: Käse

Eine Vielzahl von Behörden und Institutionen sind in Deutschland daran beteiligt, Lebensmittel sicherer zu machen. Auch das Landratsamt München sorgt durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probenahmen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

In den Betrieben, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Sobald akute Probleme bekannt oder Hinweise gegeben werden, führt das Landratsamt München natürlich umgehend Kontrollen durch.

Verbraucherinformationsgesetz

Mit dem am 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist es den Verbrauchern erstmals möglich, ohne Angabe eines Grundes von den zuständigen Behörden Auskunft über Informationen zu Lebensmitteln zu erfragen. Erfasst sind davon beispielsweise Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht oder Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu den Zutaten eines Lebensmittels.

Trinkwasserhygiene

Trinkwasser bzw. Leitungswasser wird in Deutschland sehr streng kontrolliert. Es kann daher unbedenklich und ohne weitere Behandlung getrunken werden. Trinkwasser muss genusstauglich und rein und frei von Krankheitserregern sein. Diverse Gesetze, Richtlinien und Verordnungen definieren detailliert die Qualitätsanforderungen. Diese müssen von den Wasserversorgungsunternehmen gewährleistet werden und unterliegen einer ständigen Kontrolle.