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Bei der Fleischbeschau handelt es sich um eine amtliche Untersuchung vor und nach der Schlachtung von Tieren, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist. Dies gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer und Kaninchen.
Im Rahmen der Fleischbeschau werden auch die gesetzlich vorgeschriebenen BSE-Tests durchgeführt.
Jeder, der eines der genannten Tiere schlachten will, muss sich vor der Schlachtung an den zuständigen amtlichen Tierarzt wenden, damit die vorgeschriebene Untersuchung vor und nach der Schlachtung durchgeführt werden kann.
Die Zuständigkeitsbereiche der amtlichen Tierärzte im Landkreis München haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.
Wer ohne die erforderliche Untersuchung ein Tier schlachtet oder Fleisch in Verkehr bringt, handelt strafbar und muss mit Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahren rechnen.
Die Kosten für die Fleischbeschau betragen von 0,50 Euro bis 50,00 Euro pro Tier.
Zuständige amtliche Tierärzte/innen nach Gemeinden/Städten
Ansprechpartner
Herr Saller
Telefon: 089 / 6221-2328
Fax: 089 / 6221 44-2328
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: SallerR@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: lebensmittelrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Lebensmittelrecht, Veterinärrecht, Fleischbeschau, Fleischhygiene, Fleischuntersuchung, Hausschlachtung, Schlachtung, Schlachttieruntersuchung, BSE-Test, Trichinenuntersuchung, amtlicher Tierarzt, Fleischbeschaugebühr, Notschlachtung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.01.2011 aktualisiert.