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Kaffeefahrten und unseriöse Verkaufsveranstaltungen

Immer wieder kommt es vor, dass schriftliche Einladungen zu Produktpräsentationen oder auch Gewinnmitteilungen, hinter denen sich Werbe- und Verkaufsveranstaltungen verstecken, an die Bürger verschickt werden. Oft locken die Veranstalter von Werbefahrten in "persönlichen" Einladungen und Hauswurfsendungen mit niedrigen Preisen, versprechen den Teilnehmern Bargeld, Geschenke, ein leckeres Mittagessen und natürlich viele Schnäppchen bei der Verkaufsshow.

Wo finden die Verkaufsveranstaltungen statt?

Diese finden meist in abgelegeneren Orten statt, damit möglichst alle Teilnehmer der Werbefahrt gezwungen sind, daran teilzunehmen. Oftmals ist das Reiseziel bei Antritt der Reise nicht genau bekannt, es wird lediglich die Region beschrieben.

Was wird angeboten?

Die Produktpalette reicht von Betten und Decken über Kochtöpfe, Nahrungsmittel bis hin zu Vitaminpillen und Wellnessprodukten. Die Produkte sind häufig minderwertig und überteuert.

Welche Methoden werden angewandt?

Typischerweise wird mit allen Tricks und auch unlauteren Methoden gearbeitet und ein enormer psychologischer Druck aufgebaut. Häufig wird eine Gewinnauszahlung versprochen, die dann aber gar nicht oder nicht in der versprochenen Form erfolgt. Es wird darauf gesetzt, dass betrogene Käufer sich aus Scham oder Unwissen nicht wehren. Beispielsweise wird angekündigt, dass es das Mittagessen erst gibt, nachdem ein bestimmtes Kaufpensum erfüllt wurde; oder einer der Gäste gehört zum veranstaltenden Unternehmen und macht den Anfang, indem er scheinbar begeistert Waren kauft.

Wie erkennen Sie eine Einladung zu einer unseriösen Veranstaltung?

  • Es fehlen Angaben zur Firma oder die Angaben klingen nach einer Phantasie-Bezeichnung. Der Rechtsformzusatz (GmbH, KG usw.) fehlt. Bei der GmbH bzw. KG usw. müssen Handelsregister-Nr., Registergericht und Geschäftsführer bzw. persönlich haftender Gesellschafter genannt werden.
  • Es ist lediglich ein Postfach an Stelle einer zustellfähigen Adresse mit Straße und Hausnummer angegeben.
  • Man kann andere Personen mitbringen.
  • Es werden Gewinne versprochen. Es gab aber kein zu Grunde liegendes Gewinnspiel oder es liegt schon länger zurück. Achtung: Offenbar verkaufen manche Gewinnspiel-Veranstalter die Adressen der Teilnehmer weiter.
  • Es werden Auslosungen versprochen.
  • Es werden Geschenke zugesagt.

Unser Rat, wenn Sie an einer Verkaufsveranstaltung teilnehmen möchten:

  • Eine Teilnahme an derartigen Veranstaltungen verpflichtet niemals zu einem Kauf oder einer Bestellung.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
  • Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das aktuelle Datum. Ihr gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht läuft zwei Wochen ab Kaufdatum.
  • Fordern Sie eine Durchschrift des Vertrags mit Namen und Anschrift des Vertragspartners (keine Postfachadresse!).
  • Zahlen Sie nichts an. Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück.
  • Bei Rücktritt senden Sie den schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland. Allerdings nur dann, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
  • Nehmen Sie Ihr Handy mit, damit Sie bei Verdacht auf eine Straftat diskret die Polizei rufen können.

Hier erhalten Sie Hilfe:

  • beim örtlichen Rathaus
    oder der zuständigen Polizeiinspektion
  • Verbraucherzentrale Bayern e.V.
    Mozartstr. 9, 80336 München
    Homepage: undefinedwww.verbraucherzentrale-bayern.de

Veranstalter, die Mitglied im BDV sind, organisieren täglich zahlreiche Verkaufsfahrten. Wenn Sie sich über deren Angebote informieren möchten oder sich beschweren wollen, wenden Sie sich an den:

Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV) e.V.
Brandgasse 5, 35390 Gießen
Homepage: undefinedwww.bdv-aktuell.de

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Fischer

Telefon: 089 / 6221-2659
Fax: 089 / 6221 44-2659
Zimmer: A 1.24
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: FischerF@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Starzer

Telefon: 089 / 6221-2297
Fax: 089 / 6221 44-2297
Zimmer: A 1.19
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: StarzerL@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Verkaufsveranstaltungen, Kaffeefahrten, Werbefahrten, Wanderlager

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  12.01.2011  aktualisiert.


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