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Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die gültigen Vorschriften geahndet werden.
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte, die Einhaltung der Bestimmungen über die Abfallentsorgung, die Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur amtlichen Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten.
Sollten Mängel festgestellt werden, so wird auf ihre Beseitigung hingewirkt. Dazu können Maßnahmen angeordnet und Sanktionen verhängt werden, z. B. durch amtliche Anordnungen, Verwarnungs- oder Bußgeld oder Strafanzeigen.
Neben den Kontrollen werden von der Lebensmittelüberwachung auch Beratungen von Gewerbetreibenden oder Verbrauchern durchgeführt. Gewerbetreibende sollen im ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln unterstützt werden.
Verbraucherbeschwerden wird durch geeignete Maßnahmen abgeholfen.
Verbraucher können sich an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt München wenden, wenn sie
Lebensmittelunternehmer können sich an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt München wenden, um
Eine Übersicht der Gemeinden und Städte im Landkreis München finden Sie weiter unten. Für die Postleitzahlenbereiche 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
Eine Fülle von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und der Länder soll Verbraucher von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor möglichen Gesundheitsschäden sowie vor Irreführung und Täuschung schützen.
Wichtige Vorschriften:
Für die amtliche Lebensmittelüberwachung werden die in der VO (EG) 882/2004 sowie im Bayerischen Kostengesetz vorgeschriebenen Kosten erhoben.
Die Beratung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden sowie die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden sind in der Regel kostenfrei.
Wenn Sie uns einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen mitteilen wollen, nennen Sie uns bitte folgende Details:
Senden Sie uns einen Brief oder eine E-Mail an die unten genannte Adresse oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Die Lebensmittelkontrolleure sowie die für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Verwaltungskräfte stehen für Beratungen, Auskünfte und auch für die Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden zur Verfügung. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die nach Auffassung der Verbraucher nicht einwandfrei oder bedenklich erscheinen, können zur Untersuchung abgegeben werden.
für den gesamten Landkreis
Ansprechpartnerin
Frau Berger
Telefon: 08170 / 998574
Fax: 089 / 6221 44-5002
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: BergerA@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Saller
Telefon: 089 / 6221-2328
Fax: 089 / 6221 44-2328
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: SallerR@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Steudel
Telefon: 089 / 6221-2817
Fax: 089 / 6221 44-2817
Zimmer: A 1.16
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: SteudelS@lra-m.bayern.de
Aschheim, Oberschleißheim
Lebensmittelkontrolleurin
Frau Rieder
Telefon: 089 / 6221-1218
Fax: 089 / 6221 44-1218
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: RiederM@lra-m.bayern.de
Aying, Brunnthal, Oberhaching, Putzbrunn, Sauerlach, Taufkirchen
Lebensmittelkontrolleur
Herr Roiger
Telefon: 089 / 6221-1202
Fax: 089 / 6221 44-1202
Zimmer: A 1.20
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: RoigerE@lra-m.bayern.de
Baierbrunn, Grünwald, Planegg, Pullach im Isartal, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting
Lebensmittelkontrolleur
Herr Kainz
Telefon: 089 / 6221-1219
Fax: 089 / 6221 44-1219
Zimmer: A 1.20
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: KainzJ@lra-m.bayern.de
Feldkirchen, Haar, Hohenbrunn, Kirchheim-Heimstetten, Unterföhring
Lebensmittelkontrolleur
Herr Wurm
Telefon: 089 / 6221-2252
Fax: 089 / 6221 44-2252
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: WurmH@lra-m.bayern.de
Garching bei München, Grasbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg
Lebensmittelkontrolleur
Herr Holtz-Goldberg
Telefon: 089 / 6221-2690
Fax: 089 / 6221 44-2690
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: HoltzT@lra-m.bayern.de
Gräfelfing, Ismaning, Unterschleißheim
Lebensmittelkontrolleur
Herr Fleischmann
Telefon: 089 / 6221-1212
Fax: 089 / 6221 44-1212
Zimmer: A 1.20
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: FleischmannB@lra-m.bayern.de
Neuried, Ottobrunn, Unterhaching
Lebensmittelkontrolleur
Herr Redine
Telefon: 089 / 6221-1205
Fax: 089 / 6221 44-1205
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: RedineV@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: lebensmittelrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Lebensmittel, Lebensmittelrecht, Lebensmittelüberwachung, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelkontrolleure, Betriebskontrolle, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelvergiftung, Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelkennzeichnung, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Preisauszeichnung, Unsauberkeit, Verbraucherbeschwerde, Gaststätte, EU-Zulassung, Gesundheitspolizei, Nahrungsmittel, Hygienekontrolle
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.01.2011 aktualisiert.