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Lebensmittelüberwachung und lebensmittelbezogener Verbraucherschutz

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die gültigen Vorschriften geahndet werden.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte, die Einhaltung der Bestimmungen über die Abfallentsorgung, die Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur amtlichen Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten.

Sollten Mängel festgestellt werden, so wird auf ihre Beseitigung hingewirkt. Dazu können Maßnahmen angeordnet und Sanktionen verhängt werden, z. B. durch amtliche Anordnungen, Verwarnungs- oder Bußgeld oder Strafanzeigen.

Neben den Kontrollen werden von der Lebensmittelüberwachung auch Beratungen von Gewerbetreibenden oder Verbrauchern durchgeführt. Gewerbetreibende sollen im ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln unterstützt werden.

Verbraucherbeschwerden wird durch geeignete Maßnahmen abgeholfen.

Verbraucher können sich an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt München wenden, wenn sie

  • ein Produkt im Landkreis erworben haben, das ihrer Einschätzung nach nicht zum Verzehr geeignet oder sonst zu beanstanden ist; finanzieller Ersatz wird nicht geleistet, jedoch wird das Produkt kostenlos untersucht und die Verbraucher werden vom Ergebnis benachrichtigt 
  • in einem Lebensmittelbetrieb im Landkreis vermeintlich unhygienische Zustände beobachtet haben

Lebensmittelunternehmer können sich an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt München wenden, um

  • sich erstmals im Landkreis München als Lebensmittelunternehmen registrieren zu lassen 
  • einen Antrag auf EU-Zulassung zu stellen

Eine Übersicht der Gemeinden und Städte im Landkreis München finden Sie weiter unten. Für die Postleitzahlenbereiche 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00). 

Gesetzliche Grundlagen

Eine Fülle von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und der Länder soll Verbraucher von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor möglichen Gesundheitsschäden sowie vor Irreführung und Täuschung schützen.

Wichtige Vorschriften:

  • das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); es enthält zahlreiche Verbote und Gebote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Verbraucher
  • die "Basis-Verordnung" VO (EG) 178/2002; sie ist die grundlegende lebensmittelrechtliche Rechtsvorschrift des EU-Rechts
  • die Verordnungen (EG) 852 bis 854/2004 ("Hygienepaket"); diese Verordnungen enthalten Vorschriften über die Hygieneanforderungen in Lebensmittelbetrieben und für Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs
  • die VO (EG) 882/2004 ("Kontrollverordnung"); in dieser Verordnung werden europaeinheitlich allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen festgelegt

Kosten

Für die amtliche Lebensmittelüberwachung werden die in der VO (EG) 882/2004 sowie im Bayerischen Kostengesetz vorgeschriebenen Kosten erhoben.

Die Beratung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden sowie die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden sind in der Regel kostenfrei.

Kontaktinformationen

Wenn Sie uns einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen mitteilen wollen, nennen Sie uns bitte folgende Details:

  • bei Beschwerden über Produkte: auf welches Produkt bezieht sich die Beschwerde, wie ist der Zustand des Produkts, wo wurde das Produkt gekauft, wann wurde das Produkt gekauft, gab es nach Gebrauch/Verbrauch Erkrankungen?
  • bei Beschwerden über Lebensmittelunternehmer: Firma mit genauer Anschrift, was ist der Anlass, wann wurde der Anlass beobachtet?); Ihren Namen und Vornamenw, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)

Senden Sie uns einen Brief oder eine E-Mail an die unten genannte Adresse oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Die Lebensmittelkontrolleure sowie die für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Verwaltungskräfte stehen für Beratungen, Auskünfte und auch für die Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden zur Verfügung. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die nach Auffassung der Verbraucher nicht einwandfrei oder bedenklich erscheinen, können zur Untersuchung abgegeben werden.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Vollzug / Rechtsfragen

für den gesamten Landkreis

Ansprechpartnerin
Frau Berger

Telefon: 08170 / 998574
Fax: 089 / 6221 44-5002
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: BergerA@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Saller

Telefon: 089 / 6221-2328
Fax: 089 / 6221 44-2328
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: SallerR@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Steudel

Telefon: 089 / 6221-2817
Fax: 089 / 6221 44-2817
Zimmer: A 1.16
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: SteudelS@lra-m.bayern.de

Lebensmittelkontrolle

Aschheim, Oberschleißheim

Lebensmittelkontrolleurin
Frau Rieder

Telefon: 089 / 6221-1218
Fax: 089 / 6221 44-1218
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: RiederM@lra-m.bayern.de

Lebensmittelkontrolle

Aying, Brunnthal, Oberhaching, Putzbrunn, Sauerlach, Taufkirchen

Lebensmittelkontrolleur
Herr Roiger

Telefon: 089 / 6221-1202
Fax: 089 / 6221 44-1202
Zimmer: A 1.20
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: RoigerE@lra-m.bayern.de

Lebensmittelkontrolle

Baierbrunn, Grünwald, Planegg, Pullach im Isartal, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting

Lebensmittelkontrolleur
Herr Kainz

Telefon: 089 / 6221-1219
Fax: 089 / 6221 44-1219
Zimmer: A 1.20
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: KainzJ@lra-m.bayern.de

Lebensmittelkontrolle

Feldkirchen, Haar, Hohenbrunn, Kirchheim-Heimstetten, Unterföhring

Lebensmittelkontrolleur
Herr Wurm

Telefon: 089 / 6221-2252
Fax: 089 / 6221 44-2252
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: WurmH@lra-m.bayern.de

Lebensmittelkontrolle

Garching bei München, Grasbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg

Lebensmittelkontrolleur
Herr Holtz-Goldberg

Telefon: 089 / 6221-2690
Fax: 089 / 6221 44-2690
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: HoltzT@lra-m.bayern.de

Lebensmittelkontrolle

Gräfelfing, Ismaning, Unterschleißheim

Lebensmittelkontrolleur
Herr Fleischmann

Telefon: 089 / 6221-1212
Fax: 089 / 6221 44-1212
Zimmer: A 1.20
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: FleischmannB@lra-m.bayern.de

Lebensmittelkontrolle

Neuried, Ottobrunn, Unterhaching

Lebensmittelkontrolleur
Herr Redine

Telefon: 089 / 6221-1205
Fax: 089 / 6221 44-1205
Zimmer: A 1.25
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: RedineV@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: lebensmittelrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Lebensmittel, Lebensmittelrecht, Lebensmittelüberwachung, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelkontrolleure, Betriebskontrolle, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelvergiftung, Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelkennzeichnung, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Preisauszeichnung, Unsauberkeit, Verbraucherbeschwerde, Gaststätte, EU-Zulassung, Gesundheitspolizei, Nahrungsmittel, Hygienekontrolle

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  19.01.2011  aktualisiert.


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