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Das Landratsamt München überwacht die Einhaltung des Gesundheitsschutzgesetzes für Einrichtungen, die im Landkreis München liegen. Eine Übersicht der Gemeinden und Städte im Landkreis München finden Sie auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München. Bei Einrichtungen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 233-00).
Bitte beachten Sie, dass es neben dem Gesundheitsschutzgesetz weitere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen gibt.
Das Rauchen ist in Innenräumen der folgenden Gebäude, Einrichtungen, Heime, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen verboten:
In einem Nebenraum kann das Rauchen gestattet werden. Dies gilt jedoch nicht für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und Gaststätten.
Mit Bußgeld kann belegt werden, wer entgegen einem Rauchverbot raucht.
Die für die Einrichtung oder das Gebäude Verantwortlichen können mit Bußgeld belegt werden, wenn sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Fortsetzung eines Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.
Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG)
Die Beratung sowie die Bearbeitung von Anzeigen ist kostenfrei.
Wenn Sie uns einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen mitteilen wollen, nennen Sie uns bitte folgende Details:
Senden Sie uns einen Brief oder eine E-Mail an die unten genannte Adresse oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Ansprechpartnerin
Frau Rieger
Telefon: 089 / 6221-2648
Fax: 089 / 6221 44-2648
Zimmer: A 1.19
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: RiegerC@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gesundheits-veterinaerrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gesundheitsrecht, Rauchen, Rauchverbot, Passivrauchen, Nichtraucherschutzgesetz, Raucherclub, Zigaretten, Qualm
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.04.2012 aktualisiert.