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Übertragung der Trichinenprobeentnahme beantragen (Jagdausübungsberechtigte)

Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden. Die Untersuchungsaufgabe obliegt einem amtlichen Tierarzt, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk übertragen werden.

Die Aufgabe kann Ihnen als Jagdausübungsberechtigten unter den folgenden Voraussetzungen übertragen werden:

  • Sie sind von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden.
  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit.

Hinweis:
Das erlegte Wild ist zur Untersuchung auf Trichinen anzumelden. Die hierfür erforderlichen Wildursprungsscheine erhalten Sie ebenso wie die für die Kennzeichnung der Tiere erforderlichen Wildmarken beim unten genannten Ansprechpartner.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Bestätigung der Teilnahme an einer Schulung zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen
  • Kopie des gültigen Jahresjagdscheines

Gesetzliche Grundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 854/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 2075/2005
  • Fleischhygienegesetz
  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
  • Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Kosten

Übertragung der Trichinenprobenahme: 25,00 Euro
Gebühr für die Ausgabe von Ursprungsscheinen und Marken: 5,00 Euro
je Marke: 0,20 Euro

Kontaktinformationen

Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Saller

Telefon: 089 / 6221-2328
Fax: 089 / 6221 44-2328
Zimmer: A 1.17
Fachbereich: 5.1.2
E-Mail: SallerR@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: lebensmittelrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Veterinärrecht, Fleischbeschau, Fleischhygiene, Fleischuntersuchung, Hausschlachtung, Schlachtung, Schlachttieruntersuchung, Jagdausübungsberechtigte, Trichinenuntersuchung, amtlicher Tierarzt, Trichinenprobeentnahme, Wildmarken, Wildursprungsscheine

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  30.06.2011  aktualisiert.


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