Landratsamt ordnet Aufstallungspflicht an

Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis München

Foto: Hahn und Hennen

Geflügel

Die Geflügelpest rückt näher: Vergangene Woche wurde im Landkreis Schwandorf in einem großen Geflügelbestand ein Ausbruch amtlich bestätigt. Um die Ausbreitung einzudämmen, hat das Landratsamt München eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Neben einer Aufstallungspflicht sind darin weitere Schutzmaßnahmen festgelegt. Ziel ist es, den Geflügelbestand zu schützen und die Verbreitung des Vogelgrippevirus aufzuhalten.

Private und gewerbliche Tierhalter müssen ihren Geflügelbestand ab sofort in Ställen halten. Frei lebende Wildtiere sollen davon abgehalten werden, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps, Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing, Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach, Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen nun entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung

Neben der Aufstallungspflicht ordnet das Landratsamt mit der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen an. So müssen zum Beispiel Halter mit kleineren Beständen (bis 100 Tiere) ergänzende Aufzeichnungen über die verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel bis zu 1.000 Tieren müssen Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.

Virus noch nicht im Landkreis München

Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden. Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest früh zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern. Deshalb wurden bereits mit Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 Biosicherheitsmaßnahmen für entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.

Informationen zur Geflügelpest

Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/verordnungen-und-satzungen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen