Landratsamt wird als Arbeitgeber noch attraktiver

Fahrtkostenzuschuss und Zulage auf den Weg gebracht

Der Kreisausschuss befürwortet eine Zulage und einen Fahrtkostenzuschuss für die Beschäftigten des Landratsamts München

Der Kreisausschuss befürwortet eine Zulage und einen Fahrtkostenzuschuss für die Beschäftigten des Landratsamts München

Der Arbeitskräftemarkt im Großraum München ist wie leergefegt – gut ausgebildete Mitarbeiter, von der Verwaltungskraft bis hin zum Akademiker, sind rar und stark umworben. Das gilt für den öffentlichen Dienst mit seinem engen Tarifkorsett umso mehr. Auch die Konkurrenz unter den Verwaltungen, insbesondere zwischen Stadt und Landratsamt München, ist aufgrund der räumlichen Nähe groß. Neben dem stetigen Ausbau moderner und attraktiver Arbeitsbedingungen möchte der Landkreis seinen Beschäftigen und zukünftigen Mitarbeitern auch finanziell mehr bieten.

Freiwillige Zulage

Genau wie der Stadtrat der Stadt München hat sich der Kreisausschuss in seiner heutigen Sitzung angesichts der hohen Lebenshaltungskosten dafür ausgesprochen, sämtlichen Tarifbeschäftigten ab kommendem Jahr eine freiwillige Zulage zu gewähren. Eine solche Zulage wurde in der Stadt München schon seit langer Zeit gewährt, konnte bislang aber für weitere Kommunen im Verdichtungsraum nicht gezahlt werden. Nun stimmte der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) zu, dass die „München-Zulage“ in der Stadt angehoben und im Verdichtungsraum ebenfalls gewährt werden kann.
In der Stadt München beträgt der Grundbetrag der Zulage je nach Tarifgruppe künftig 135 oder 270 Euro. Auszubildende und Studierende erhalten 140 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Kinderbeitrag von 25 bzw. 50 Euro pro Kind.
Nach dem Willen der Ausschussmitglieder soll sich der Landkreis dieser Regelung anschließen und sie nach Einigung der Tarifparteien in der Stadt auch für den Landkreis zur Anwendung bringen.

Fahrtkostenzuschuss für alle Beschäftigten

Zusätzlich zu der freiwilligen Vergütung hat sich der Kreisausschuss für einen Fahrtkostenzuschuss ausgesprochen, der allen Beschäftigten, egal ob Angestellte, Beamte oder Auszubildende, gewährt werden soll. Der Zuschuss bemisst sich entweder anhand der Entfernung von der Wohnung zum Dienstort, sofern diese nicht weniger als drei Kilometer beträgt. Nutzen Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel, so bekommen sie ihr Job-Ticket komplett erstattet. Die Obergrenze liegt bei beiden Modellen in Höhe des Werts der Fahrkarte für die MVV Tarifzone M+6 Isar-CardJob.

Sobald die Vorschläge zu Fahrtkostenzuschuss und Zulage am 22. Juli auch den Kreistag passiert haben, kann die Verwaltung in die Umsetzung gehen.

„Der Landkreis München ist bereits heute ein attraktiver Arbeitgeber. Mit unseren vielfältigen Modellen zu Mobilarbeit und flexibler Arbeitszeitgestaltung, den umfassenden Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, einem großen Sport- und Gesundheitsangebot, Kinderbetreuungsplätzen, Mitarbeiter- und Ferienwohnungen und vielem anderen mehr dürfen wir uns getrost als modernen „Betrieb“ bezeichnen. In einem Raum mit derart hohen Lebenshaltungskosten spielt die Bezahlung jedoch eine ungleich gewichtigere Rolle. Ich freue mich, dass sich der hartnäckige Einsatz im KAV gelohnt hat und wir nun voraussichtlich, neben einem Fahrtkostenzuschuss, auch noch eine attraktive Zulage gewähren können. Damit positionieren wir uns auf dem umkämpften Fachkräftemarkt noch einmal besser und schaffen auch für unsere heutigen Mitarbeiter weitere Anreize, dem Landratsamt die Treue zu halten,“ so Landrat Christoph Göbel, der selbst Mitglied des zuständigen Hauptausschusses des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) ist.