Natura 2000 - Maßnahmen zum Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume im Erdinger Moos

Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung eines Managementplans am Mittwoch, 26. Juli 2017, in Ismaning.

Grafik: Infotafel

Natura 2000 - Maßnahmen zum Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume im Erdinger Moos

Natura 2000 ist ein europaweites Biotopverbundnetz für gefährdete Arten und Lebensräume und Vogelschutzgebiete, für das der Freistaat Bayern besondere Verantwortung und Verpflichtung übernommen hat.
„Das Hauptziel von Natura 2000 ist der Erhalt unseres heimischen Naturerbes“, erklärt Michael Wagner von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt München. „Viele Landwirte und Waldbesitzer haben oft über Generationen hinweg diese Lebensräume erst durch ihre nachhaltige und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung geschaffen und erhalten.“

Ein Managementplan zum Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume

Für das Natura 2000-Gebiet „Gräben und Niedermoorreste im Erdinger Moos“ soll nun in nächster Zeit in Zusammenarbeit zwischen Naturschutz-, Landwirtschafts-, Forstverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung sowie unter enger Beteiligung der Grundeigentümer, betroffener Verbände, Kommunen und Fachbehörden der sogenannte Managementplan erarbeitet werden. Im Managementplan werden Maßnahmen formuliert, die den günstigen Erhaltungszustand des Gebietes und der Arten gewährleisten.
Die Regierung von Oberbayern als federführende Behörde und die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise München und Erding möchten alle betroffene Grundeigentümer, Bewirtschafter, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Verbände so früh wie möglich, also bereits vor dem Beginn der Geländearbeiten informieren.

Keine Nutzungseinschränkung

Für private Grundeigentümer begründet der Managementplan keine Verpflichtungen. Es gilt allein das Verschlechterungsverbot, das heißt, der gegenwärtige Zustand der vorhandenen schützenswerten Lebensraumtypen und gefährdeten Arten ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Die bisherige ordnungsgemäße landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder fischereiliche Nutzung bleibt also weiterhin möglich.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet um rege Beteiligung, Ortskenntnisse einzubringen und evtl. vorhandene Probleme anzusprechen. Nähere Einzelheiten werden bei einer Informationsveranstaltung am
Mittwoch, den 26. Juli 2017, um 10:00 Uhr, am Goldachhof, Mayerbacherstraße 130, 85737 Ismaning
vorgestellt.