Neue Allgemeinverfügung des Veterinäramts zur Geflügelpest

Foto: Hähnchen Geflügel

Hühner im Heu

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts München vom 31.03.2021 zur Festlegung eines Beobachtungsgebiets wird ab dem 02.05.2021, 0:00 Uhr, für die betroffenen Gemeinden aufgehoben. Betroffen sind die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ismaning und Kirchheim.

Alle Details lesen Sie in der Allgemeinverfügung im Original unter Verordnungen und Allgemeinverfügungen.