Landkreis-Flat / MVV-Bezuschussung beantragen
Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.
Sie bekommen eine Erstattung, wenn…
- Sie mindestens seit einem Jahr Ihren Erstwohnsitz im Landkreis München haben
- Ihr MVV-Jahresabonnement durchgängig gelaufen ist
- Sie eines der folgenden MVV-Jahresabonnements (Zeitkarten) besitzen:
IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II und hierbei die Geltungsbereiche M+1, M+2, M+3, M+4, M+5, M+6
Die maximale Summe der Erstattung ist jedoch die Differenz des Ticketpreises M+2 zu M, auch wenn Sie einen größeren Geltungsbereich abonniert haben.
Wann können Sie den Antrag stellen?
- Sie können den Zuschuss jährlich im Nachhinein online oder über Papierformular beantragen
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat Landkreis München unter der Rubrik "Verwandte Themen".
Der freiwillige Zuschuss war auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Er erfolgt auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2019, DS 14/133. Der Kreistag hat am 13.12.2021, DS 15/0415 beschlossen, das die MVV Bezuschussung für die Jahre 2022 und 2023 weiterhin gilt. Die Erstattung erfolgt auf Antrag jährlich im Nachgang.
Bescheinigung zu Ihrem MVV-Jahresabonnement
Option A:
Bescheinigung der MVG (ausgestellt frühestens im letzten Monat Ihres Abonnement- Zeitraumes) mit Angabe der Abonnement-Art (z. B. IsarCardJob10%) und der geleisteten Zahlungen sowie ggf. erhaltenen Rückzahlungen/Erstattungen. Die von der MVG erstellte „Fahrkostenbestätigung für die Steuererklärung“ ist nicht ausreichend. Den Aboservice der MVG erreichen Sie wie folgt: telefonisch 0800 344 22 66 11 oder per E-Mail abocenter@mvg.de oder unter https://www.mvg.de/kundenportal/abo.html
Sollten Sie bei der DB ein Jahres-Abonnement abgeschlossen haben, bestehen zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung folgende Kontaktmöglichkeiten: telefonisch 089 9547 1680 oder per E-Mail abo-mvv@bahn.de oder direkt in Ihrem DB-Account (hier sind Ihre Rechnungen hinterlegt)
Option B:
MVV-Wertmarken im Original zusammen mit dem Anschreiben (zu Beginn des beantragten Abonnement-Zeitraumes, z. B. aus Dezember 2021 für das Jahr 2022) sowie zusätzlich Kopie des Anschreibens mit Wertmarken für den neuen Abo- Zeitraum, z.B. aus Dezember 2022 für das Jahr 2023. Hieraus ist ersichtlich, dass Ihr Abonnement durchgängig 12 Monate bestanden hat und Sie Ihr Abonnement nicht vorzeitig gekündigt haben.Über Ihr bestehendes Abonnement bei der DB reichen Sie uns bitte sämtliche Rechnungen des Abo-Jahres ein.
Ausweisdokument
Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde. Sollten Sie kein deutsches Ausweisdokument besitzen, legen Sie bitte die Kopie Ihres Aufenthaltstitels vor und eine aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde.
Der Antrag auf Bezuschussung zu Ihrem Jahresabonnement kann erst nach Ablauf des 12 monatigen Abonnement-Zeitraumes gestellt werden. Eine Bezuschussung zu Beginn oder während des Abo-Zeitraumes erfolgt nicht. Pauschal-Tickets, wie das 365-Euro-Ticket oder das neue 49-Euro-Ticket fallen nicht unter die Regelungen einer Bezuschussung.
Sie können Ihren Antrag frühestens nach zwölf Monaten Laufzeit Ihres MVV-Jahresabonnements stellen.
Da im 1. Quartal 2021 voraussichtlich sehr viele Anträge gestellt werden, wird die Prüfung der Anträge und die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Sie können Ihren Antrag auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr einreichen.
Die Servicestelle für die Bezuschussung der MVV-Jahresabos ist derzeit noch im Aufbau. Die wichtigsten Informationen finden Sie inzwischen auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat unter der Rubrik "Verwandte Themen".
- Sie müssen sich für diesen Online-Antrag nicht registrieren.
- Unser Ausfüllassistent hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags.
- Bitte beachten Sie, dass die Dateien, die Sie anhängen müssen, nicht größer als 2 MB pro Datei sind. Verwenden Sie bitte vorrangig die Formate pdf, jpg, jpeg, png, bmp oder tif. Bitte senden Sie uns keine Dateien im heic oder heif-Format.
- Sie bekommen eine eindeutige Auftragsnummer, beginnend mit "muci-". Diese steht auf Ihrem Belegexemplar links unten.
- Bei Rückfragen geben Sie bitte immer diese Auftragsnummer mit an.
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1700 |
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Fax: | 089 6221-2833 |
E-Mail: | mvv-bezuschussung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.04.2023. aktualisiert.