Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde nachweisen müssen, können Sie dazu die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen.
Achtung Umzug:
Der Fachbereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht befindet sich jetzt in der Außenstelle Frankenthaler Straße 2 in 81539 München
Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde nachgewiesen werden muss, kann die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt werden.
Die Staatsangehörigkeisbehörde stellt Ihnen diesen Staatsangehörigkeitsausweis in Rahmen eines Feststellungsverfahrens aus.
Verwenden Sie bitte den unter Formulare aufrufbaren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
Die Anträge sind zusammen mit den weiteren Unterlagen direkt bei dem Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht im Landratsamt München einzureichen.
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie vorab gerne, welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises benötigen.
Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.
51,00 Euro
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
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A - K als Anfangsbuchstaben des Nachnamens
Frau Wiegand
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2650
Fax:
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Bereich:
4.6.2.5
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 4.6.2.5 - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht, Standesamtsaufsicht
Frankenthaler Str. 2
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1400 |
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Fax: | 089 6221-2319 |
E-Mail: | staatsangehoerigkeitsrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
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Die zentrale Rufnummer - 1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Kontakt".
Hinweis
Seit Ende Oktober 2022 ist das Sachgebiet 4.6.2.5 - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht, Standesamtsaufsicht in der Frankenthaler Straße 2 zu finden.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.05.2023. aktualisiert.