Wechsel der Versicherung melden
Wenn Sie die Versicherung Ihres Kraftfahrzeugs wechseln, muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle senden.
Sie wollen für Ihr zugelassenes Fahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln?
Dazu muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft der Zulassungsbehörde auf elektronischem Wege eine Versicherungsbestätigung übermitteln (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).
Diese wird automatisch bei der Zulassungsbehörde eingespielt.
Hinweis:
Versicherungswechsel können nicht durch Fax, Papierform oder eMail mit Anhang veranlasst werden.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Aufgrund einer Änderung der Gebührenordnung zum 01.09.2023 wird diese Seite gerade aktualisiert.
Die Mitteilung der neuen Versicherung erfolgt auf elektronischem Weg. Eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.09.2023. aktualisiert.