Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Auf Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt der Notar eine Teilungserklärung, die zur Anlage eines Grundbuchblattes benötigt wird.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind.
Antragsberechtigt sind:
- Grundstückseigentümer, einzeln oder gemeinsam
- die Erbbauberechtigten, einzeln oder gemeinsam
- jeder, der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
- Personen, die eine Einverständniserklärung einer der oben genannten Antragsberechtigten vorlegen
Die Erteilung der Bescheinigung für geplante Gebäude kann frühestens nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Durchführung des Freistellungsverfahrens erfolgen.
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (formlos oder unter Verwendung des zur Verfügung stehenden Formulars)
- Aufteilungspläne, mindestens 2fach: Ein Plan verbleibt beim Landratsamt und einen Plan benötigt das Grundbuchamt. Aus den Plänen muss die Aufteilung des Gebäudes bzw. der Gebäude in Sondereigentum ersichtlich sein. Dafür ist jeder Raum eines Sondereigentums mit ein und derselben arabischen Nummer in einem Kreis zu versehen. Unbezifferte Räume sind Gemeinschaftseigentum. Die Aufteilungspläne im Maßstab 1:100 müssen für jedes auf dem Grundstück gelegene Gebäude sämtliche Grundrisse (auch nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden), Schnitte und alle Ansichten enthalten
- aktueller Lageplan im Maßstab 1:1000 auf dem alle bestehenden und alle von der Abgeschlossenheitsbescheinigung betroffenen Gebäude dargestellt sind
- ggf. Erklärung, dass der vorhandene Baubestand mit den Aufteilungsplänen übereinstimmt
§ 7 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
25,00 Euro - 150,00 Euro je Sondereigentumseinheit
Zum Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist keine Vorsprache im Landratsamt München notwendig.
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Erklärung zum Bestand (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Nur erforderlich bei Aufteilung bereits bestehender Gebäude
- Vollmacht zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Weitere Hinweise zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (PDF)
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Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2020 aktualisiert.