Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war.
Seit dem 01.10.2019 gibt es die Möglichkeit, dass Sie das bisherige Kennzeichen des Fahrzeuges beibehalten können. Falls das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt / abgemeldet ist wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt. Gerne erhalten Sie auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen. Bitte beachten Sie hierbei, dass dann die bisherigen Kennzeichenschilder zur Umschreibung vorgelegt werden müssen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
- Kennzeichenschild(er); bei Umkennzeichnung des Fahrzeuges (siehe Rubrik Beschreibung)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten /siehe unter "Formular und Merkblätter")
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Einverständniserklärung für Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Zusätzlich benötigt werden folgende Unterlagen:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereine:
Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährige:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kauf eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen:
ab 19,90 Euro bei Beibehaltung des bisherigen amtl. Kennzeichens
ab 30,20 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er) bei Zuteilung eines neuen amtl. Kennzeichens
Seit dem 08.04.2020 sind die Dienstleistungen der Online-Zulassungsbehörde auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich. Für die Nutzung ist ein Servicekonto unter Bürgerserviceportal einzurichten. Zudem benötigen wir für die abschließende Bearbeitung des Online-Antrages zwingend eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in einer separaten E-Mail.
In besonders dringlichen Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
- i-KFZ
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.03.2022. aktualisiert.
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