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Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen) - Veröffentlichungen
Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen. Im Landkreis existieren zur Zeit ca. 30 Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen.
Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, engl. BREF) anwenden.
Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt, z. B. Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse. Zum Teil unterliegen die Anlagen (große Feuerungsanlagen) im Landkreis München der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern.
Im Landkreis existieren zur Zeit ca. 30 Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen.
Alle Veröffentlichungen zu den einzelnen Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie finden Sie auf der Seite:
Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen / Überwachungsprogramm.
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - IE-RL
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung)
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Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
Frankenthaler Str. 5-9
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Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221 - 2400 |
E-Mail: | immissionsschutz@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.03.2018 aktualisiert.