Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung beantragen

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An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. In der Zeit vom 01. Juli bis 31. August jeden Jahres gilt das Verbot für die selbe Fahrzeuggruppe auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen für alle Samstage in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Wer trotz Fahrverbot zwingend erforderliche Fahrten durchführen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.09.2023. aktualisiert.