Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Bauarbeiten im Straßenraum, Baustellen auf Straßen, Straßenarbeiten
Wenn Sie als Bauunternehmer, Auftraggeber oder auch Privatperson Arbeiten durchführen möchten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, sind Sie verpflichtet, vor Beginn dieser Arbeiten einen Antrag auf Arbeiten im Straßenraum zu stellen.
Wenn Sie als Bauunternehmer, Auftraggeber oder auch Privatperson Arbeiten durchführen möchten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, sind Sie verpflichtet, vor Beginn dieser Arbeiten einen Antrag auf Arbeiten im Straßenraum (siehe unten) zu stellen.
Dies gilt für verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen auf Geh-/Radwegen und im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerorts und außerorts.
Der Fachbereich erlässt daraufhin Anordnungen für die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote und Umleitungen. Diese verkehrsrechtlichen Anordnungen enthalten Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenpläne, die genau der jeweiligen Örtlichkeit angepasst sind.
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitt/e aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
- Beschilderungsvorschlag, Vorschlag eines Regelplanes nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Wenn erforderlich: Gestattung des Straßenbaulastträgers, Sondernutzungserlaubnis
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Baustellen auf Geh- und Radwegen: mindestens 30,00 Euro
Alle anderen Arbeitsstellen: mindestens 40,00 Euro
Die genauen Kosten bemessen sich je nach Arbeitsaufwand für die Erstellung von Beschilderungs- oder Umleitungsplänen und ggf. ob Ortsbesichtigungen durchgeführt werden.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Freudenberg
Ansprechpartnerin
Frau Wimschneider
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.08.2018 aktualisiert.