Bauen im Überschwemmungsgebiet

Information/Beratung 
Formloser Antrag 

Im Landkreis München sind die Gebiete entlang der Würm, der Isar und des Hachinger Bachs als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. In diesen Überschwemmungsgebieten gelten Verbote, z.B. für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen. Genauere Auskünfte zu den Verboten und möglichen Ausnahmen erteilt das Landratsamt München.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.09.2023. aktualisiert.