Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Beistandschaften - Unterhaltsansprüche von Kindern
Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Jugendamt auf Antrag die Interessen minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils (oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge auf Antrag des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet) wird das Jugendamt "Beistand" des Kindes für folgende Aufgaben:
- Vaterschaftsfeststellung bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern:
Das Jugendamt veranlasst die hierfür notwendigen Schritte und auch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, wenn die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird. - Geltendmachung der Unterhaltsansprüche eines Kindes:
Das Jugendamt überprüft als Beistand die Höhe des Unterhalts, der einem Kind oder Jugendlichen zusteht und kümmert sich darum, dass dieser Unterhaltsanspruch in einem vollstreckbaren Titel (gegebenenfalls auch gerichtlich) festgehalten wird. Des weiteren sorgt das Jugendamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Mahnung oder Zwangsvollstreckung) dafür, dass Unterhaltszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe erfolgen.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
- die Originalausfertigung der Unterhaltsverpflichtung für Ihr Kind in vollstreckbarer Ausfertigung
- eine Mitteilung, ob Unterhaltsrückstände bestehen, ggf. eine entsprechende Aufstellung
- eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Antrag auf Führung einer Beistandschaft (siehe unten)
- Formular "Beistandschaft: Ermittlungsbogen für die Mutter, bzw. für den Vater" (siehe unten)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes oder der werdenden Mutter.
Ihren Ansprechpartner finden
Aa.. - Ak.. als Anfangsbuchstabe des Nachnamens
Ansprechpartnerin
Frau Wensch
Al.. - Ar..
Ansprechpartnerin
Frau Kakar
As.. - Az..
Ansprechpartner
Herr Knöfler
B..
Ansprechpartner
Herr Spitzkopf
C..
Ansprechpartner
Herr Spitzkopf
D..
Ansprechpartner
Herr Wenrich
E..
Ansprechpartner
Herr Spitzkopf
F..
Ansprechpartnerin
Frau Wensch
G..
Ansprechpartnerin
Frau Dressler
H..
Ansprechpartnerin
Frau Wensch
I..
Ansprechpartner
Herr Stephan
J..
Ansprechpartnerin
Frau Kakar
Ka.. - Km..
Ansprechpartner
Herr Stephan
Kn.. - Kz..
Ansprechpartner
Herr Knöfler
L..
Ansprechpartnerin
Frau Kakar
M..
Ansprechpartnerin
Frau Dressler
Na.. - Nie..
Ansprechpartner
Herr Berger
Nif.. - Nz..
Ansprechpartnerin
Frau Kakar
O..
Ansprechpartner
Herr Knöfler
P..
Ansprechpartner
Herr Knöfler
Q..
Ansprechpartnerin
Frau Dressler
R..
Ansprechpartner
Herr Wenrich
S.. (ohne St und Sch)
Ansprechpartner
Herr Berger
Sch..
Ansprechpartnerin
Frau Kakar
Sta.. - Ste..
Ansprechpartnerin
Frau Dressler
Stf.. - Stz..
Ansprechpartner
Herr Wenrich
T..
Ansprechpartner
Herr Wenrich
U..
Ansprechpartner
Herr Wenrich
V..
Ansprechpartner
Herr Wenrich
W..
Ansprechpartner
Herr Berger
X..
Ansprechpartnerin
Frau Dressler
Y..
Ansprechpartner
Herr Wenrich
Za.. - Zg..
Ansprechpartnerin
Frau Wensch
Zh.. - Zi..
Ansprechpartner
Herr Knöfler
Zj.. - Zz..
Ansprechpartner
Herr Stephan
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2496 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.05.2020 aktualisiert.