Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Brillenhilfe für LandkreisPass-Inhaber
Damit Sie sich eine passende Sehilfe leisten können, gibt es im Landkreis München die Brillenhilfe für LandkreisPass-Inhaber.
Was ist die Brillenhilfe des Landkreises München?
Buchstaben am Bildschirm, in Büchern oder im Handy verschwimmen, auch wenn Sie alles ganz nah an Ihre Augen halten? Sie können im Konzert das Programm nicht mehr lesen? Wenn Sie Fernsehen oder Autofahren, sehen Sie plötzlich alles unscharf? Ihre Sehkraft ist in letzter Zeit schlechter geworden? Zudem ersetzt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Sehhilfe gar nicht oder nur zum Teil?
Sie scheuen jedoch den Gang zum Optiker, denn Sehhilfen sind eine kostspielige Angelegenheit für den kleinen Geldbeutel. Wir machen Ihnen ein Angebot mit der neu eingerichteten Brillenhilfe des Landratsamts München: Sie können so zum Optiker gehen, um sich eine passende Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) auszuwählen.
Dabei unterstützen uns freundlicherweise rund 50 Optiker, sowohl im Landkreis München, als auch in den umliegenden Landkreisen und der Stadt München mit verschiedenen Rabatten im Rahmen der Brillenhilfe.
Unter Verwandte Themen finden Sie die aktuelle Übersicht über die Optiker.
Wer erhält die Brillenhilfe?
Die Brillenhilfe können Sie beanspruchen, wenn Sie Inhaber des LandkreisPasses sind und zum Kreis der bedürftigen Personen für eine neue Brille oder Kontaktlinsen gehören. Sie legen einfach den LandkreisPass bei einem im Flyer aufgeführten Optiker vor. Dort erhalten Sie verschiedene Rabatte für Ihre individuell angepasste Sehhilfe.
Was ist der LandkreisPass und wo erhalten Sie die Anträge?
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vorteilen. Inhaber des LandkreisPasses haben neben der Brillenhilfe und der Medikamentenhilfe insbesondere die Möglichkeit, die IsarCard S Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel im MVV für das Gesamtnetz zu einem vergünstigen Preis zu erwerben. Außerdem erhalten Sie zahlreiche weitere Vergünstigungen bei kommunalen und privaten Einrichtungen.
Wer kann den LandkreisPass beantragen, um die Brillenhilfe in Anspruch zu nehmen?
Den LandkreisPass können Sie beantragen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind, im Landkreis München wohnen und sich gewöhnlich auch dort aufhalten sowie
- eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen (Antrag A):
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII,
- Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz oder
- wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen (Antrag B):
- Das Einkommen darf nicht mehr als 20 Prozent über den o. g. staatlichen Leistungen liegen.
- Die Vermögensfreigrenze von 150 Euro je Lebensjahr darf nicht überschritten werden.
Sie können den LandkreisPass entweder per Post oder persönlich im Landratsamt München beantragen.
Bitte beachten Sie:
Den LandkreisPass können auch weitere Gruppen wie z.B. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München beantragen. Die Brillenhilfe können jedoch nur die oben genannten genannten Personen in Anspruch nehmen.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne! Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular A oder B, je nach Berechtigten-Gruppe)
- ein Ausweisdokument z. B. Personalausweis,
- ein aktuelles Passfoto
- ein Nachweis des Anspruchs z.B. den Bescheid vom Jobcenter
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, finden Sie im Antragsformular A oder B.
Für die Beantragung des LandkreisPasses entstehen keine Kosten.
Wenn Sie Ihren Antrag gern im Rahmen einer persönlichen Vorsprache stellen möchten oder ein ausführliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen wollen, empfehlen wir Ihnen die vorherige Vereinbarung eines Termins.
Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten, und Ihre Angelegenheit kann schneller bearbeitet werden. Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Bearbeitung und Ausgabe des LandkreisPasses leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen.
Termine können auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular A)
für Bezieher von Arbeitslosengeld II, SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Besitzer der Ehrenamtskarte des Landkreises München und Leister von Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem sozialem Jahr
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular B)
für Personen, deren Einkommen nicht mehr als 20 % über den Einkommensgrenzen der staatlichen Hilfen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG liegen
- Flyer: Brillenhilfe im Landkreis München (PDF, nicht barrierefrei)
Ihren Ansprechpartner finden
Buchstabe A - Be
Buchstabe Bf - Ga
Ansprechpartnerin
Frau Athanasiou
Buchstabe Gb - Ka
Ansprechpartnerin
Frau Tiefgraber
Buchstabe Kb - Mi
Ansprechpartner
Herr Heilmann
Buchstabe Mj - R
Ansprechpartner
Herr Heilmann
Buchstabe S - U
Ansprechpartner
Herr Mehrkens
Buchstabe V - Z
Ansprechpartnerin
Frau Türkoglu
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1700 |
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Fax: | 089 / 6221-2833 |
E-Mail: | landkreispass@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termine für Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Nach Absprache sind diese auch ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 06.12.2018 aktualisiert.