Brillenhilfe für LandkreisPass-Inhaber
Damit Sie sich eine passende Sehilfe leisten können, gibt es im Landkreis München die Brillenhilfe für LandkreisPass-Inhaber.
Was ist die Brillenhilfe des Landkreises München?
Buchstaben am Bildschirm, in Büchern oder im Handy verschwimmen, auch wenn Sie alles ganz nah an Ihre Augen halten? Sie können im Konzert das Programm nicht mehr lesen? Wenn Sie Fernsehen oder Autofahren, sehen Sie plötzlich alles unscharf? Ihre Sehkraft ist in letzter Zeit schlechter geworden? Zudem ersetzt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Sehhilfe gar nicht oder nur zum Teil?
Sie scheuen jedoch den Gang zum Optiker, denn Sehhilfen sind eine kostspielige Angelegenheit für den kleinen Geldbeutel. Wir machen Ihnen ein Angebot mit der neu eingerichteten Brillenhilfe des Landratsamts München: Sie können so zum Optiker gehen, um sich eine passende Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) auszuwählen.
Dabei unterstützen uns freundlicherweise rund 50 Optiker, sowohl im Landkreis München, als auch in den umliegenden Landkreisen und der Stadt München mit verschiedenen Rabatten im Rahmen der Brillenhilfe.
Unter Verwandte Themen finden Sie die aktuelle Übersicht über die Optiker.
Wer erhält die Brillenhilfe?
Die Brillenhilfe können Sie beanspruchen, wenn Sie Inhaber des LandkreisPasses sind und zum Kreis der bedürftigen Personen für eine neue Brille oder Kontaktlinsen gehören. Sie legen einfach den LandkreisPass bei einem im Flyer aufgeführten Optiker vor. Dort erhalten Sie verschiedene Rabatte für Ihre individuell angepasste Sehhilfe.
Was ist der LandkreisPass und wo erhalten Sie die Anträge?
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vorteilen. Inhaber des LandkreisPasses haben neben der Brillenhilfe und der Medikamentenhilfe insbesondere die Möglichkeit, die IsarCard S Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel im MVV für das Gesamtnetz zu einem vergünstigen Preis zu erwerben. Außerdem erhalten Sie zahlreiche weitere Vergünstigungen bei kommunalen und privaten Einrichtungen.
Wer kann den LandkreisPass beantragen, um die Brillenhilfe in Anspruch zu nehmen?
Den LandkreisPass können Sie beantragen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind, im Landkreis München wohnen und sich gewöhnlich auch dort aufhalten sowie
- eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen (Antrag A):
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII,
- Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz oder
- wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen (Antrag B):
- Das Einkommen darf nicht mehr als 20 Prozent über den o. g. staatlichen Leistungen liegen.
- Die Vermögensfreigrenze von 150 Euro je Lebensjahr darf nicht überschritten werden.
Sie können den LandkreisPass entweder per Post oder persönlich im Landratsamt München beantragen.
Bitte beachten Sie:
Den LandkreisPass können auch weitere Gruppen wie z.B. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München beantragen. Die Brillenhilfe können jedoch nur die oben genannten genannten Personen in Anspruch nehmen.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne! Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular A oder B, je nach Berechtigten-Gruppe)
- ein Ausweisdokument z. B. Personalausweis,
- ein aktuelles Passfoto
- ein Nachweis des Anspruchs z.B. den Bescheid vom Jobcenter
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, finden Sie im Antragsformular A oder B.
Für die Beantragung des LandkreisPasses entstehen keine Kosten.
Wenn Sie Ihren Antrag gern im Rahmen einer persönlichen Vorsprache stellen möchten oder ein ausführliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen wollen, empfehlen wir Ihnen die vorherige Vereinbarung eines Termins.
Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten, und Ihre Angelegenheit kann schneller bearbeitet werden. Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Bearbeitung und Ausgabe des LandkreisPasses leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen.
Termine können auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular A)
für Bezieher von Arbeitslosengeld II, SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Besitzer der Ehrenamtskarte des Landkreises München und Leister von Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem sozialem Jahr
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular B)
für Personen, deren Einkommen nicht mehr als 20 % über den Einkommensgrenzen der staatlichen Hilfen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG liegen
- Flyer: Brillenhilfe im Landkreis München (PDF, nicht barrierefrei)
Ihren Ansprechpartner finden
Buchstabe A - B
Frau Türkoglu
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1759
Fax:
089 / 6221 44-1759
Zimmer:
B 0.19
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe C - G
Herr Rohde
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221 - 1760
Fax:
089 / 6221 - 44 1760
Zimmer:
B 0.19
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe H - J
Frau Tiefgraber
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1754
Fax:
089 / 6221 44-1754
Zimmer:
N 0.08
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe K - Mt
Herr Kärtner
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221 1755
Fax:
089 / 6221 44 1755
Zimmer:
N 0.09
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe Mu - Rei
Herr Heilmann
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1757
Fax:
089 / 6221 44-1757
Zimmer:
N 0.10
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe Rej - T
Herr Mehrkens
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1756
Fax:
089 / 6221 44-1756
Zimmer:
N 0.10
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe U - Z
Frau Dillian
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1753
Fax:
089 / 6221 44-1753
Zimmer:
N 0.09
Bereich:
2.3.1.4
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1700 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2833 |
E-Mail: | landkreispass@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termine für Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Nach Absprache sind diese auch ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 06.12.2018. aktualisiert.
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