Bürgergeld beantragen

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Das Bürgergeld umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren,  die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Seit dem 01.01.2023 wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Bürgergeld ersetzt. Wenn Sie bereits Grundsicherung für Arbeitssuchende Ende des Jahres 2022 bezogen haben, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Die erhöhten Regelsätze werden automatisch ausbezahlt.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.04.2024. aktualisiert.