Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Eigenwohnraum an die Bedürfnisse schwer behinderter Menschen anpassen
Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung kann ein leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis ein Zuschuss) bewilligt werden. Das Landratsamt München berät Sie kostenlos zu diesem Thema.
Bei der Anpassung von Mietwohnraum wenden Sie sich bitte direkt an die Regierung von Oberbayern.
Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung kann ein leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis ein Zuschuss) bewilligt werden.
Die Beratung für diese Baumaßnahmen erfolgt von der Erstberatung bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahme für die Betroffenen völlig kostenlos.
Beratungsgespräche können auf Wunsch vor Ort stattfinden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (etwa der Rampe für einen Rollstuhlfahrer).
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn in Härtefällen ist unschädlich, wenn der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsvergabe/Maßnahmebeginn erfolgt.
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einem persönlichen Beratungsgespräch.
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
Vor der Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch im Landratsamt München unbedingt erforderlich! Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
- Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Barrierefreies Bauen
Bayerische Architektenkammer
Ihren Ansprechpartner finden
Beratung
Ansprechpartnerin
Frau Pöttinger
Technik
Ansprechpartnerin
Frau Rottmair
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2869 |
E-Mail: | wohnungswesen@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.11.2020 aktualisiert.