Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Information/Beratung 

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung vor Inbetriebnahme gegenüber dem Landratsamt München, Fachbereich Wasserrecht und Wasserwirtschaft nachgewiesen worden ist.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.05.2023. aktualisiert.