Eintragung/Änderung/Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitteilen

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Als Eigentümer/Verfügungsberechtigter eines Fahrzeugs können Sie die Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in das Fahrzeugregister bei der Zulassungsstelle eintragen, ändern oder löschen lassen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.