Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Erlaubnis für Privatkrankenanstalten beantragen
Wer eine Privatkranken- und Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben will, muss eine Erlaubnis beim Landratsamt München beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig.
Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
Wenn Sie eine Privatkranken- und Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Privatkrankenanstalten sind privat betriebene Einrichtungen, die der Durchführung einer stationären Krankenbehandlung dienen. Die Erlaubnis ist an eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person, an eine bestimmte Betriebsart und bestimmte Räume gebunden. Sollten sich der Betreiber, die Räumlichkeiten oder die Betriebsart einer Privatkrankenanstalt ändern, ist eine neue Erlaubnis zu beantragen.
- vollständig ausgefüllter Antrag (siehe unten)
- Bauzeichnungen
- katasteramtlicher Lageplan des Objekts
- Belegungsübersicht mit laufender Nummerierung der Räume nach den Plänen
- Kopien erteilter Baugenehmigungen/Änderungsbaugenehmigungen
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftsvertrag, Satzung, Gesellschafterliste
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Geschäftsführer
- Betriebsbeschreibung
- Angabe der fachärztlichen Leitung und des Stellvertreters mit Approbations- und sonstigen Urkunden
- Liste der beschäftigten Ärzte und deren Arbeitsverträge, Approbations- und ggf. Weiterbildungsurkunden
- Liste des Pflegepersonals und deren Arbeitsverträge sowie Urkunden zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bestätigung der Ärztekammer für die ärztlichen Leiter und Fachbereichsleiter sowie deren Stellvertreter, dass keine berufsgerichtlichen Verfahren eingeleitet oder Verurteilungen ausgesprochen sind
- Dienstanweisung für die Ärzte und das Pflegepersonal
- Hausordnung für die Einrichtung
§ 30 Gewerbeordnung (GewO)
zwischen 500,00 Euro und 10.000,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühren
Bitte beachten Sie, dass die Dauer des Verfahrens von der Eingabe des Antrags bis zum Auslauf der Genehmigung erfahrungsgemäß bis zu 3 Monate dauern kann.
Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Pellegrino
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.3.2 - Verbraucherschutz
Frankenthaler Straße 2
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2276 |
E-Mail: | gewerberecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.03.2018 aktualisiert.