Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Erlaubnis nach Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete beantragen
Für bestimmte Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten, wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Für bestimmte Vorhaben wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten benötigen Sie eine Erlaubnis nach einer der unten aufgeführten Landschaftsschutzgebietsverordnungen.
Wenn Sie also ein Vorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. So kann oftmals schon im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Erlaubnis nach einer Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben erlaubnisfähig ist und ob weitere Erlaubnisse nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sind.
In den meisten Fällen ist es hilfreich, dem formlosen Antrag einen Lageplan beizufügen, der den Ort erkennen lässt, an dem das Vorhaben geplant ist.
Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Als Grundlage dient die entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung.
Zwischen 25,00 und 3.500,00 Euro.
Manche Maßnahmen sind kostenfrei.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur in Einzelfällen erforderlich.
- Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als Landschaftsschutzgebiet (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Dachauer Moos im Gebiet der Gemeinden Ober- und Unterschleißheim" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Grünzug nördlich Aschheim im Gebiet der Gemeinden Aschheim und Kirchheim b. München" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Hofoldinger und Höhenkirchner Forst" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching b. München, Ober- und Unterschleißheim" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Perlacher und Grünwalder Forst einschließlich des Gleißentales" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Bahnhofswald im Gebiet der Gemeinden Neubiberg und Ottobrunn (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Deisenhofener Forst (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Forstenrieder Park einschließlich Forst Kasten und Fürstenrieder Wald (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Planegger Holz (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Südliches Gleißental im Gebiet der Gemeinden Dingharting und Oberbiberg (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Hachinger Tal im Gebiet der Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen" (PDF)
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartner
Herr Schaefer
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2215 |
E-Mail: | naturschutz@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.05.2017 aktualisiert.