Haustiere mit auf Reisen nehmen
Im Veterinäramt erhalten Sie Informationen darüber, was Sie bei der Mitnahme von Ihrem Haustier in andere Mitgliedstaaten der EU wissen und beachten müssen.
Im Veterinäramt erhalten Sie Informationen, was Sie bei der Mitnahme von Ihrem Haustier in andere Mitgliedstaaten der EU wissen und beachten müssen.
Für Reisen in Drittländer außerhalb der EU wenden Sie sich bitte zunächst an das jeweilige Konsulat bzw. die Botschaft, um die Einreisemodalitäten zu erfragen.
Verordnung der der Europäischen Gemeinschaft Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren (EG-VO 998/2003)
Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.
- Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-2375 oder -2374 |
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Fax: | 089 6221-2810 |
E-Mail: | vetamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Gesundheitszeugnisse für Tiere im Reiseverkehr beantragen:
Termine nach Vereinbarung (bevorzugt vormittags)
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.07.2021. aktualisiert.