Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Bedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker klicken Sie bitte durch folgende Dienstleistungen in dieser Reihenfolge:
- Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)
- Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
- Anmeldung von Heilberufen (für Heilpraktiker Schritt III)
Das Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege im Landratsamt München führt die Heilpraktikerüberprüfungen zentral für ganz Oberbayern durch; ausgenommen die Städte München und Ingolstadt.
Prüfungstermine:
Der schriftliche Teil der Überprüfungen wird in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober.
Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Überprüfungstermin.
Der Lösungsschlüssel für die Prüfung wird jeweils ca. 10 Tage nach der Prüfung auf unserer Startseite eingestellt.
Anträge auf Akteneinsicht sind bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Landratsamt zu stellen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht steht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nur den Beteiligten am eingeleiteten, noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren zu (bis spätestens zum Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. 4 Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde!).
Bitte lesen Sie unser ausführliches Merkblatt (siehe unten).
Sie stellen Ihren Antrag bei der für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde.
Die Antragstellung für den Landkreis München erfolgt nicht direkt im Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege, sondern im Sachgebiet Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht.
Näheres finden Sie unter "Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)", siehe rechts unter Weitere Dienstleistungen.
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGB1 III 2122-2) samt Durchführungsverordnung (BGB1 III 2122-2-1)
- Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf der Erlaubnis, "wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will. Ausübung der Heilkunde ist dabei jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Kosten für Überprüfung:
- schriftlicher Teil: 250,00 Euro
- mündlich-praktischer Teil: 250,00 Euro zuzüglich der Kosten für Beisitzer (ca. 100,00 Euro)
- Nichterscheinen / Terminabsage (schriftlich/mündlich jeweils) eine Verwaltungsgebühr von 150,00 Euro
Die Kostenrechnung erfolgt nach Abschluss der Überprüfung durch das Landratsamt München, Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege. Zusätzlich werden noch Gebühren und Auslagen für die Bescheiderteilung durch das jeweils für Sie örtlich zuständige Landratsamt erhoben.
- Gesetze im Internet
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Menzel
Ansprechpartnerin
Frau Özel
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.2.1 - Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1000 |
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Fax: | 089 / 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.10.2020 aktualisiert.