Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben
Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass unter anderem keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren für die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Das Landratsamt München überwacht die ca. 150 im Landkreis München bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Das Landratsamt überwacht bei den ca. 150 im Landkreis München bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, insbesondere die in der Genehmigung festgesetzten Auflagen. Diese Anlagen sind so zu betreiben, dass
- schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen nicht hervorgerufen werden können
- Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen
- Abfälle vermieden, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden
- Energie sparsam und effizient verwendet wird
Werden Mängel festgestellt, können zu deren Behebung Anordnungen erlassen werden. In besonderen Fällen sind auch Betriebsuntersagungen möglich.
§§ 17, 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Überwachungsgebühren: nach Verwaltungsaufwand, insbesondere benötigte Zeit
Anordnung (falls erforderlich): von 150,00 Euro bis 15.000,00 Euro
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Beschwerden über Belästigungen durch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Lärm, Geruch) müssen schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt München gerichtet werden. Dabei sollen Art und Ausmaß der Belästigung sowie der Verursacher (Firma, Anschrift) möglichst genau bezeichnet werden.
- Luftreinhaltung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Luft - tief durchatmen können
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Lärmschutz in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Lärm - unausweichlich störend
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Ihren Ansprechpartner finden
Fachfragen
Ansprechpartner
Herr Bernhard
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Rechtsfragen
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Frau Messerer-Frieß
Ansprechpartnerin
Frau Ziegler
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221 - 2400 |
E-Mail: | immissionsschutz@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.05.2017 aktualisiert.