Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf Sie zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Sie möchten ein Fahrzeug auf Sie zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes erworben haben.
Für diese Zulassung ist der Nachweis der Betriebserlaubnis/Typgenehmigung erforderlich. Als Nachweis gelten hier:
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder
- Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden)
- Nachweis der Betriebserlaubnis (siehe oben)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - Kaufvertrag oder Rechnung im Original (in deutscher Sprache bzw. eine beglaubigte Übersetzung)
- Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsstelle ausgefüllt werden)
- Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung, sofern erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug, (nicht älter als ein Jahr) Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
- EU-Richtlinien
ab 27,60 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)
Die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
In besonders dringlichen Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.08.2020 aktualisiert.