Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Jugendhilfe in Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendhilfe in Strafverfahren, früher Jugendgerichtshilfe genannt, begleitet und berät Jugendliche und junge Volljährige im Jugendstrafverfahren und vertritt hierbei deren Interessen.
Allgemeines
- Die Mitwirkung in Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.
- Die Jugendhilfe ist in den gesamten Ablauf des Strafverfahrens eingebunden.
- Jugendhilfe in Strafverfahren ist kostenlos.
Wann wird die Jugendhilfe in Strafverfahren tätig?
- Wir werden immer dann tätig, wenn jungen Menschen zur Last gelegt wird, im Alter von 14 bis 20 Jahren eine Straftat begangen zu haben.
Welche Aufgaben hat die Jugendhilfe in Strafverfahren?
- Wir begleiten das gesamte Strafverfahren, von der Einleitung polizeilicher Maßnahmen über die Verhandlung vor dem Jugendgericht bis zur Erledigung der Vollstreckung.
- Wir beraten und unterstützen die beschuldigten jungen Menschen und ggf. die Personensorgeberechtigten
- Wir prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen in Betracht kommen, und vermitteln diese.
- Wir bringen erzieherische und soziale Gesichtspunkte im Strafverfahren zur Geltung.
- Wir geben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für die Beendigung des Verfahrens.
Was geschieht während ders Gerichtsverhandlung?
- Wir nehmen in der Regel persönlich an der Hauptverhandlung teil.
- Wir äußern uns zur Persönlichkeit des jungen Menschen und zu seinem Lebensumfeld.
- Wir nehmen bei Beschuldigten, die zum Zeitpunkt der Tat bereits 18 Jahre oder älter waren, dazu Stellung, ob das Gericht Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anwenden soll.
Was geschieht nach der gerichtlichen Entscheidung?
- Wir unterstützen Beschuldigte dabei, die vom Jugendgericht auferlegten Weisungen und Auflagen zu erledigen.
- Wir sind auch nach Abschluss der Gerichtsverhandlung ansprechbar, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht.
Ausführliche Informationen über Rechte und Pflichten Jugendlicher, Heranwachsender und Eltern im Jugendstrafverfahren erhalten Sie im Leitfaden.
Ihren Ansprechpartner finden
Leiter
Herr Hannover
Sekretärin
Frau Hahn
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2496 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.05.2019 aktualisiert.