Jugendschutz
Jugendschutz hat die Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Das Kreisjugendamt im Landratsamt München informiert und berät Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte, Behörden, Gewerbetreibende und sonstige Interessierte zu jugendschutzrelevanten Themen und Fragestellungen.
Jugendschutz hat die Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie zu stärken gegenüber Beeinträchtigungen aller Art (§ 14 Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Aufgaben im Jugendschutz
Wir informieren und beraten Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte, Behörden, Gewerbetreibende und sonstige Interessierte zu jugendschutzrelevanten Themen und Fragestellungen.
Wir beobachten Trends und gesellschaftliche Strömungen ebenso wie sozialräumliche “Brennpunkte”, um frühzeitig jugendschutzrechtliche Belange zu erkennen, anzusprechen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Mit dem KJR München-Land als zentralen Kooperationspartner möchten wir Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte unterstützen und Hilfestellung zu jugendschutzrelevanten Themen geben.
Im Kreisjugendamt München sind die Aufgaben im Jugendschutz in drei Bereiche aufgeteilt:
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Hierunter fällt die Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinsichtlich der Ausgestaltung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz oder § 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz wie zum Beispiel zu den Themen Alkohol, Rauchen, Tanzveranstaltungen, usw. Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen. Dazu gehört auch die Bearbeitung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (Bußgeldverfahren).
Struktureller Jugendschutz
Die Jugendhilfe trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Der struktureller Kinder- und Jugendschutz im Landkreis München möchte auf die Lebensbedingungen junger Menschen positiv einwirken und bedarfsgerechte Aktivitäten und Maßnahmen planen. Im Rahmen der kontinuierlichen Jugendhilfeplanung werden die Trends und Themen in diesem Bereich aufgegriffen und Handlungspläne erarbeitet.
Präventiver erzieherischer Jugendschutz
Der präventive und erzieherische Kinder- und Jugendschutz kann bei der Begegnung und Bewältigung von Gefahren und Problemen eine wichtige Unterstützung sein. Wir möchten Möglichkeiten bieten, bei denen Kinder und Jugendliche u.a. ihre Kritik- und Entscheidungsfähigkeit stärken können. Die Angebote vom Kreisjugendring München-Land, der Polizei, des Staatlichen Gesundheitsamtes, Eltern- und Jugendberatungsstellen sowie weitere Beratungsstellen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Dazu zählen themenspezifische Vorträge, pädagogische Bildungsangebote, Informationen und Beratung.
Zuständig für den präventiven erzieherischen Jugendschutz ist:
Kreisjugendring München-Land
Kommunale Jugendarbeit
Telefon: 0897 744140 -16 oder -17
E-Mail: koja@kjr-ml.de
Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung aller Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind geringfügige Hilfeleistungen, soweit diese gelegentlich aus Gefälligkeit, aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und zur Eingliederung Menschen mit Behinderung erbracht werden.
Gegebenenfalls ist beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt ein Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen zu stellen. Dies betrifft insbesondere Fernsehsendungen, Filmproduktionen, Aufführungen und Fotoaufnahmen. Hierfür ist eine Stellungnahme des Jugendamts notwendig.
- Jugendschutz - verständlich erklärt (PDF)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Hinweise für Ihre Veranstaltung im Hinblick auf das Jugendschutzgesetz (JuSchG) (PDF)
Ihren Ansprechpartner finden
Jugendarbeitsschutz
Frau Tomic-Jankovic
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2845
Fax:
089 / 6221 44-2845
Zimmer:
B 3.07
Bereich:
2.1.1
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Frau Peters-Klopp
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1704
Fax:
089 / 6221 44-1704
Zimmer:
N 2.08
Bereich:
2.1.3.1
Struktureller Jugendschutz
Frau Stadler
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2135
Fax:
089 / 6221 44-2135
Zimmer:
N 3.21
Bereich:
2.1.4
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2828 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.08.2019. aktualisiert.
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