Kiesgrube errichten
Beim Kiesabbau wird zwischen Trockenabbau und Nassabbau unterschieden. Beim Nassabbau wird Grundwasser freigelegt. In der Regel benötigen Sie für den Kiesabbau eine Genehmigung.
Beim Kiesabbau wird zwischen Trockenabbau und Nassabbau unterschieden. Beim Nassabbau wird Grundwasser freigelegt.
Für einen Trockenabbau benötigen Sie über den Freigrenzen (Fläche bis zu 500 qm und Tiefe bis zu 2 m) und für einen Nassabbau immer eine Genehmigung bzw. Erlaubnis.
Eine Kiesgrube ist in der Regel nur in dafür ausgewiesenen Gebieten möglich, die im Regionalplan festgelegt sind. Ein alleiniger Ausschlussgrund ist die Lage außerhalb solcher Gebiete aber nicht.
Bei beiden Abbauarten kann sich die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Stimmen Sie dies bitte bereits vor der Antragstellung mit dem Landratsamt ab (siehe Rubrik "Ansprechpartner" unten).
Außerdem kann Kiesabbau raumbedeutsam sein, was ein Raumordnungsverfahren erforderlich macht. Dies ist in sämtlichen Fällen vor der Antragstellung mit der höheren Landesplanungsbehörde an der Regierung von Oberbayern (raumordnung.region10.14@reg-ob.bayern.de) abzuklären.
Beim Trockenabbau ist der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung auf dem amtlichen Vordruck zu stellen (kann unter "Formulare und Merkblätter" aufgerufen und ausgefüllt werden). Ebenso können Sie die farbigen Planmappen verwenden, die im Schreibwarenhandel erhältlich sind; der Vordruck ist hier schon dabei. Beim Nassabbau beantragen Sie die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit einem formlosen Schreiben.
Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen (Pläne etc.) sind in achtfacher Ausfertigung ausschließlich bei der jeweiligen Standort-Gemeinde einzureichen. Mit den Mehrfertigungen kann das Landratsamt anschließend alle weiteren Träger öffentlicher Belange gleichzeitig beteiligen, wodurch das Genehmigungsverfahren beschleunigt wird.
Die erforderlichen Unterlagen zum Antrag auf Genehmigung bzw. Erlaubnis des Kiesabbaus ohne Aufdeckung von Grundwasser (Trockenabbau) oder im Grundwasser (Nassabbau) und der anschließenden Verfüllung werden in Merkblättern des Wasserwirtschaftsamts München beschrieben; unter "Externe Links" finden Sie einen Zugang zum Internetauftritt dieser Fachbehörde. Bei Fragen zu den Merkblättern wenden Sie sich bitte vor Antragstellung an das Wasserwirtschaftsamt (Tel. 089 / 21233-03, poststelle@wwa-m.bayern.de) oder das Landratsamt.
Unter anderem sind Gutachten zu den Lärm- und Staubimmissionen vorzulegen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Beurteilung von Lärm und Staub bei Kiesgruben" unten.
Trockenabbau: Art. 1, 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG)
Nassabbau: § 9 Abs. 1 Nr. 5 und 4, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Art. 15 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)
Für eine ab März 2020 genehmigte Verfüllung (trocken oder nass) enthält außerdem der Leitfaden zu den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, der sogenannte Verfüll-Leitfaden, in der Fassung vom 23.12.2019 Vorgaben und Anhaltspunkte für Bestimmungen, die im Bescheid des Landratsamts konkretisiert werden. Der Verfüll-Leitfaden wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eingeführt. Unter "Externe Links" finden Sie den Zugang zum Internetauftritt des Ministeriums.
Die Gebühr bemisst sich im Kiesabbau nach der Menge des Abbauguts. Sie beträgt 100 Euro zuzüglich 25 Euro je angefangene 1.000 cbm Abbaugut (bis einschließlich 50.000 cbm) sowie weitere Staffelungen bei höheren Entnahmemengen.
Wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, erhöht sich die Gebühr um 40 %.
Bei der Verfüllung einer nassen Grube wird eine zusätzliche Gebühr zwischen 100 und 15.000 Euro erhoben.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor der Antragstellung mit der Standort-Gemeinde und dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.
- Merkblätter des Wasserwirtschaftsamts München
zum Abbau von Kies, Sand, Ton
- Verfüll-Leitfaden in der Fassung vom 23.12.2019 = "Leitfaden Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (PDF)"
in der Liste wichtiger Arbeitshilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.01.2021. aktualisiert.
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