Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Kinderschutz
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Wenn Sie Gefährdungssituationen eines Kindes oder Jugendlichen wahrnehmen, können Sie sich jederzeit an die Fachkräfte des Kreisjugendamts wenden. Dort erhalten Sie Rat und Hilfe zum Thema Kinderschutz – auf Wunsch auch vertraulich.
Gemeinsam für Kinderschutz
Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Wachsende Anforderungen an Familien machen es Eltern jedoch oft nicht leicht, diese Aufgabe ohne Unterstützung zu erfüllen.
Nach dem Motto "Starke Kinder brauchen starke Eltern" sollen Eltern rechtzeitig in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.
Im Landkreis München sind die Frühen Hilfen für Familien mit Kleinkindern, die Erziehungsberatungsstellen, die Jugendsozialarbeit an Schulen sowie die Familienstützpunkte und die Familienzentren wichtige präventive Bausteine der Kinder- und Jugendhilfe.
Wenn Sie als Fachkraft, die beruflich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen steht, Gefährdungssituationen eines Kindes oder Jugendlichen (wie Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch) wahrnehmen, schauen Sie nicht weg, sondern handeln Sie und holen Sie sich selbst Rat zur weiteren Vorgehensweise ein. Die Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) nach §8b SGBVIII sind dabei Ihre Ansprechpartner und behandeln Ihre Angaben auf Wunsch auch vertraulich.
Fehlt bei Eltern die nötige Problemeinsicht und/oder die Bereitschaft, Hilfen anzunehmen, oder ist trotz Unterstützung das Kindeswohl gefährdet, so ist konsequentes Handeln von staatlicher Seite und notfalls auch das Eingreifen in das Erziehungsrecht der Eltern erforderlich.
Sollte eine akute Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII vorliegen, wenden sie sich an die Fachkräfte der Allgemeine Jugend- und Familienhilfe (AJFH) des Kreisjugendamts. Diese haben das staatliche Wächteramt inne und sind gesetzlich verpflichtet, das Wohl gefährdeter Kinder in enger Zusammenarbeit mit ihren Eltern zu überprüfen und sicher zu stellen. Dort wägen mehrere Fachkräfte das Gefährdungsrisiko ab und planen das weitere Vorgehen. Notfalls kann das Kreisjugendamt einen jungen Menschen zu seinem Schutz auch gegen den Willen seiner Eltern in Obhut nehmen und bei Bedarf zur Klärung das Familiengericht anrufen.
Kommt es am Wochenende oder abends in dazu, dass ein Kind sich in großer Not befindet, können sie sich an die Polizei wenden.
- Kinderschutz – Jetzt kein Kind alleine lassen! – Hilfe-Flyer (PDF)
- Kinderschutz – Jetzt kein Kind alleine lassen! – Flyer für Erwachsene (PDF, nicht barrierefrei)
- Kinderschutz – Du bist nicht allein! – Flyer für Kinder (PDF, nicht barrierefrei)
- Flyer Allgemeine Jugend- und Familienhilfe 2019 (PDF nicht barrierefrei)
- Jugendschutzstellen
Platzangebote
- § 8a SGB VIII
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Ihren Ansprechpartner finden
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Aying
Ansprechpartnerin
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Baierbrunn
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Brunnthal
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Grasbrunn A - G
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Frau Reinhardt
Höhenkirchen-Siegertsbrunn L - Z
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Frau Reichert
Hohenbrunn
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Ismaning G - L
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Frau Schmalhofer
Ismaning M - S
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Herr Zander-Lurz
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Ottobrunn A - G
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Ottobrunn H - O
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Herr Schuderer
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Unterschleißheim C - J
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Unterschleißheim K - O
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Frau Knospe
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Unterschleißheim T - Z
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Frau Häberle
Für junge Flüchtlinge im gesamten Landkreis
Ansprechpartnerin
Frau Boubnova
Ansprechpartnerin
Frau Karmand
Ansprechpartnerin
Frau Höhne
Ansprechpartnerin
Frau Reichert
Ansprechpartnerin
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Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2828 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.10.2020 aktualisiert.