Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Kindertagesbetreuung - Beratung und Unterstützung von Eltern bezüglich Betreuungsplatz (Rechtsanspruch)
Sind Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind? Ihr Kind wird bereits in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut und Sie haben Fragen zu bzw. Probleme mit diesem Platz? Gerne können Sie sich an uns wenden.
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Gleiches gilt für alle Schulkinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind und eine Anschlussbetreuung nach dem Schulunterricht benötigen. Sie als Personensorgeberechtigte haben dabei ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, sofern mehrere freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, entscheiden Sie, welcher Betreuungsplatz für Ihr Kind und Sie der Richtige ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Betreuungsplatzes, beispielsweise, wenn Sie nicht wissen, ob für Ihr Kind ein Platz in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort oder Haus für Kinder) geeigneter ist oder welche Betreuungszeiten Sie benötigen.
Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz wenden Sie sich grundsätzlich bitte zunächst direkt an Ihre Wohnsitzgemeinde (siehe "Verwandte Themen"). Die dortige Gemeindeverwaltung kann Ihnen das örtliche Angebot beschreiben sowie das Anmeldeverfahren und eventuelle Anmeldefristen erläutern. Bitte beachten Sie eine – soweit möglich – rechtzeitige Anmeldung. Der Gesetzgeber räumt den Gemeinden und uns als Landkreis einen Zeitraum von maximal drei Monaten ein, um Ihnen einen passenden Betreuungsplatz anzubieten. Wenn Ihnen Ihre Wohnsitzgemeinde keinen passenden Platz anbieten kann, unterstützen wir Sie gerne bei der Platzsuche.
Eine Übersicht über alle Kindertageseinrichtungen, sowie zu den Trägern der Kindertagespflege im Landkreis finden sie ebenfalls bei den externen Links.
Sofern Ihr Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut wird und Sie Fragen zu diesem Platz haben, gehen Sie bitte zunächst auf die Tagespflegeperson oder das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung zu. Sollten Ihre Fragen dabei nicht beantwortet bzw. Konflikte nicht gelöst werden, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
Um sicherzustellen, dass in den Landkreisgemeinden ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, planen die Gemeinden in eigener Verantwortung den Bedarf an Plätzen. Als Landkreis und Träger der Gesamtverantwortung unterstützen wir die Gemeinden bei dieser Aufgabe.
- §§ 5 und 24, 79, 80 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
- Art. 5 - 8 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Für eine individuelle Beratung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
- Bedarfsplanung / Rechtsanspruch bei der Kindertagesbetreuung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Ihren Ansprechpartner finden
Aschheim
Verwaltungsangestellte
Frau Hengherr-Kist
Aying
Verwaltungsangestellte
Frau Reither
Baierbrunn
Verwaltungsangestellte
Frau Korell
Brunnthal
Verwaltungsangestellter
Herr Brachtel
Feldkirchen
Verwaltungsangestellte
Frau Happ
Garching bei München
Verwaltungsangestellter
Herr Topalis
Gräfelfing
Verwaltungsangestellter
Herr Brachtel
Grasbrunn
Verwaltungsangestellte
Frau Reither
Grünwald
Verwaltungsangestellte
Frau Happ
Haar
Verwaltungsangestellte
Frau Reither
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Verwaltungsangestellter
Herr Brachtel
Hohenbrunn
Verwaltungsangestellter
Herr Topalis
Ismaning
Verwaltungsangestellter
Herr Topalis
Kirchheim-Heimstetten
Verwaltungsangestellte
Frau Gerstberger
Neubiberg
Verwaltungsangestellter
Herr Topalis
Neuried
Verwaltungsangestellter
Herr Brachtel
Oberhaching
Verwaltungsangestellte
Frau Gerstberger
Oberschleißheim
Verwaltungsangestellte
Frau Hengherr-Kist
Ottobrunn
Verwaltungsangestellter
Herr Brachtel
Planegg
Verwaltungsangestellte
Frau Gerstberger
Pullach im Isartal
Verwaltungsangestellte
Frau Hengherr-Kist
Putzbrunn
Verwaltungsangestellte
Frau Hengherr-Kist
Sauerlach
Verwaltungsangestellte
Frau Happ
Schäftlarn
Verwaltungsangestellte
Frau Gerstberger
Straßlach-Dingharting
Verwaltungsangestellte
Frau Korell
Taufkirchen
Verwaltungsangestellte
Frau Reither
Unterföhring
Verwaltungsangestellte
Frau Happ
Unterhaching
Verwaltungsangestellte
Frau Korell
Unterschleißheim
Verwaltungsangestellte
Frau Gerstberger
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2496 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.04.2019 aktualisiert.