Landkreis-Flat / MVV-Bezuschussung beantragen
Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.
Sie bekommen eine Erstattung, wenn…
- Sie mindestens seit einem Jahr Ihren Erstwohnsitz im Landkreis München haben
- Ihr MVV-Jahresabonnement durchgängig gelaufen ist
- Sie eines der folgenden MVV-Jahresabonnements (Zeitkarten) besitzen:
IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II und hierbei die Geltungsbereiche M+1, M+2, M+3, M+4, M+5, M+6
Die maximale Summe der Erstattung ist jedoch die Differenz des Ticketpreises M+2 zu M, auch wenn Sie einen größeren Geltungsbereich abonniert haben.
Wann können Sie den Antrag stellen?
- Sie können den Zuschuss jährlich im Nachhinein online oder über Papierformular beantragen
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat Landkreis München unter der Rubrik "Verwandte Themen".
Der freiwillige Zuschuss war auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Er erfolgt auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2019, DS 14/133. Der Kreistag hat am 13.12.2021, DS 15/0415 beschlossen, das die MVV Bezuschussung für die Jahre 2022 und 2023 weiterhin gilt. Die Erstattung erfolgt auf Antrag jährlich im Nachgang.
- Bescheinigung zu Ihrem MVV-Jahresabonnement
Dazu können Sie aus den folgenden Optionen wählen:- Option 1: Jahresbescheinigung des MVV
Die Jahresbescheinigung des MVV ist ein Nachweis, der belegt, das Sie Ihr Jahresabo das ganze Jahr bezahlt haben.
MVG Kunden erhalten diese Bescheinigung beim MVG Aboservice https://www.mvg.de/kundenportal/abo.html (telefonisch unter der 0800 344 22 66 11) der persönlich bei den MVG Kundencentern. Kunden, die ein Jahresabo bei der Bahn haben, können diese Bescheinigung problemlos online herunterladen. - Option 2: MVV-Wertmarken zusammen mit dem Anschreiben über die Zusendung des IsarCard Abo`s
Bei übertragbaren Abonnements verwenden Sie bitte die letzten beiden Wertmarken (z.B. November und Dezember oder Dezember und Januar).
Bei nicht übertragbaren Abonnements verwenden Sie Ihre MVV-Jahreswertmarke.
- Option 1: Jahresbescheinigung des MVV
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift)
Sie können Ihren Antrag frühestens nach zwölf Monaten Laufzeit Ihres MVV-Jahresabonnements stellen.
Da im 1. Quartal 2021 voraussichtlich sehr viele Anträge gestellt werden, wird die Prüfung der Anträge und die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Sie können Ihren Antrag auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr einreichen.
Die Servicestelle für die Bezuschussung der MVV-Jahresabos ist derzeit noch im Aufbau. Die wichtigsten Informationen finden Sie inzwischen auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat unter der Rubrik "Verwandte Themen".
- Sie müssen sich für diesen Online-Antrag nicht registrieren.
- Unser Ausfüllassistent hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags.
- Bitte beachten Sie, dass die Dateien, die Sie anhängen müssen, nicht größer als 2 MB pro Datei sind. Verwenden Sie bitte vorrangig die Formate pdf, jpg, jpeg, png, bmp oder tif. Bitte senden Sie uns keine Dateien im heic oder heif-Format.
- Sie bekommen eine eindeutige Auftragsnummer, beginnend mit "muci-". Diese steht auf Ihrem Belegexemplar links unten.
- Bei Rückfragen geben Sie bitte immer diese Auftragsnummer mit an.
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1700 |
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Fax: | 089 6221-2833 |
E-Mail: | mvv-bezuschussung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.11.2022. aktualisiert.