Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können zusätzliche Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe (z. B. für die Teilnahme an Schulausflügen) beantragen.
Was ist das Bildungspaket?
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
- für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
- deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und sie in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen sind die Leistungen bei der Teilhabe im Bereich Kultur, Sport und Freizeit, die nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
Ein- und mehrtägige Ausflüge
Das sind Ausflüge, die von den Kindertagesstätten oder Schulen organisiert werden. Die tatsächlichen Aufwendungen werden direkt vom Landratsamt mit den Leistungsanbietern nach Bestätigung der Teilnahme durch den Kindergarten/Hort/Schule abgerechnet. Aus der Bestätigung müssen die Kosten, das Ziel und die Art und Dauer des Ausflugs hervorgehen.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Schulausflüge unterhalb im Bereich Formulare und Merkblätter.
Schulbedarf
z.B. für Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
Zum 01. August werden für das folgende Schuljahr 70 Euro und zum 01. Februar 30 Euro direkt an die Antragsteller ausbezahlt.
- Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II erhalten den Schulbedarf automatisch (ohne Antrag) zusammen mit den laufenden Leistungen des Jobcenters zum jeweiligen Stichtag überwiesen.
- Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB XII vom Sachgebiet Sozialhilfe und Wohnungswesen (ohne Antrag) zusammen mit den laufenden Leistungen zum jeweiligen Stichtag überwiesen.
- Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld müssen beim Sachgebiet Sozialhilfe- und Wohnungswesen hierfür einen gesonderten Antrag stellen. Diesen finden Sie unterhalb im Bereich Formulare und Merkblätter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Schulbedarf im Bereich Formulare und Merkblätter unterhalb.
Schülerbeförderung
In Bayern besteht die Kostenfreiheit des Schulwegs. Die Anträge hierfür finden Sie in den Dienstleistungen im Bürgerservice unter dem Suchwort "Schulwegkosten".
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Schülerbeförderung unterhalb im Bereich Formulare und Merkblätter.
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Die Lernförderungen können alle Schülerinnen und Schüler beantragen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Lernförderung wird gewährt, wenn i.d.R. die Gefahr besteht, dass das Klassenziel nicht erreicht werden kann. Kostenfreie Nachhilfeangebote der Schule sind jedoch vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Sollte ggf. nur in einem Unterrichtsfach die Lernförderung erforderlich sein muss u.U. das Klassenziel noch nicht gefährdet sein und es bestünde kein Anspruch auf Lernförderung. Bitte beachten Sie diesbezüglich die entsprechenden schulrechtlichen Bestimmungen. Eine Lernförderung wird nicht gewährt, um den Übertritt in eine nächsthöhere Schule (z.B. Realschule, Gymnasium) zu ermöglichen oder die Lernförderung lediglich nur zur Verbesserung des Notendurchschnitts (ohne Versetzungsgefahr) beitragen soll.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Lernförderung unterhalb im Bereich Formulare und Merkblätter.
Mittagessen
Die Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen können bis auf einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit übernommen werden. Der Landkreis München übernimmt den Eigenanteil von einem Euro ebenfalls, jedoch als freiwillige Leistung.
Das Landratsamt München erstattet bei Gewährung direkt an den Leistungsanbieter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Mittagsverpflegung unterhalb im Bereich Formulare und Merkblätter.
Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit
Leistungen zur Teilhabe können für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden. Diese umfassen:
- Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, z.B. Musikunterricht, Malunterricht
- Teilnahme an organisierten Freizeiten, z.B. Sportvereine
Hierfür steht monatlich für jedes Kind höchstens bis zu 10,00 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann auch über mehrere Monate für eine bestimmte Zeit (Bewilligungszeitraum) angespart werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für soziale und kulturelle Teilhabe unterhalb im Bereich Formulare und Merkblätter.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Für alle Leistungen des Bildungspakets ist grundsätzlich für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Ausgenommen ist der Antrag für den persönlichen Schulbedarf, sofern das Kind eine aus dem Bereich Schulbedarf, Buchstaben a und b, genannten Leistungen laufend erhält.
Es ist möglich, in einem Antrag mehrere Leistung zu beantragen, jedoch nicht alle pauschal oder etwaige Leistungen auf Verdacht. Es müssen dem Antrag die erforderlichen Bestätigungen zu den einzelnen Leistungsarten beigefügt werden. Es muss ein konkreter Bedarf bestehen.
Sind Leistungen an verschiedene Anbieter, Personen, Schulen zu erbringen, so sind auf einem Zusatzblatt die für eine Überweisung erforderlichen Angaben zu machen (Zahlungsempfänger mit Name, Anschrift, Kontonummer, Bankleitzahl und Name des Geldinstitutes).
Familien von Kindern und Jugendlichen, die geringfügig über den jeweiligen Einkommensgrenzen nach den vorgenannten vier Rechtsbereichen liegen haben unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungspaket. In der Regel trifft das aber nur bei den kostenintensiveren Leistungen wie z.B. bei mehrtägigen Klassenfahrten oder der Lernförderung zu. Um einen solchen Anspruch ermitteln zu können, muss hierzu eine individuelle Einkommens- und Vermögensprüfung sowie eine Bedarfsberechnung durchgeführt werden. In solchen Fällen nehmen Sie bitte vor der Antragstellung mit einem der Ansprechpartner Kontakt auf.
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Bescheid nach dem SGB II, SGB XII, BKGG oder Wohngeld
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Es fallen bei der Antragstellung keine Gebühren an.
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt, in der Regel frühestens am dem 1. des Monats in dem die Antragstellung erfolgt.
Die beantragten Leistungen können je nach Rechtskreis (SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und Wohngeldgesetz (WoGG)) und Leistungsart gegebenenfalls auch vor dem 1. des Monats der Antragstellung gewährt werden.
Ein Anspruch besteht dem Grunde nach längstens bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes des Grundlagenbescheides nach dem SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und Wohngeldgesetz (WoGG) und nur dann, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig.
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Bestätigung der Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung
(Bildung und Teilhabe)
- Abrechnung der Lernförderung
(Bildung und Teilhabe)
- Abrechnung der Mittagsverpflegung
(Bildung und Teilhabe)
- Teilnahmebestätigung des Sportvereins, Musikschule oder ähnliches
(Bildung und Teilhabe)
- Merkblatt: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung (PDF)
- Merkblatt: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung (PDF)
- Merkblatt: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge, Klassenfahrten (PDF)
- Merkblatt: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulbedarf (PDF)
- Merkblatt: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Soziale und kulturelle Teilhabe (PDF)
- Bildungs- und Teilhabepaket - Mitmachen möglich machen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.01.2019 aktualisiert.