Makler- und Bauträgererlaubnis beantragen
Für die Tätigkeit als Makler (gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehen, Immobilien, Grundstücken etc.) sowie für die Durchführung von Bauträger- und Baubetreuungstätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wichtiger Hinweis:
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig.
Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
Bitte beachten Sie:
Für die Vermittlung von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen ist seit dem 10.07.2015 eine Erlaubnis zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen nach § 34f GewO erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen (§ 34f GewO) ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zuständig.
Die Zuständigkeit für die ab 1. August 2018 geltende Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO) wurde an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übertragen. Für die Erteilung der Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter wenden Sie sich bitte direkt an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Wohnimmobilienverwalter. Den Erlaubnisantrag finden Sie auf der Website der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK), siehe auch Externe Links. Welche Unterlagen Sie bei der IHK einreichen müssen, entnehmen Sie bitte der Checkliste auf Seite 8 des Erlaubnisantrages.
Bitte beachten Sie, dass Sie KEINE Zweitschrift Ihrer Erlaubnis nach § 34c/d/f/h/i GewO benötigen. Die auf der Checkliste aufgeführten Nachweise sind nur entbehrlich, wenn die Erstausstellung Ihrer Erlaubnis nach § 34c/d/f/h/i GewO nicht länger als 3 Monate zurück liegt.
Eine Erlaubnis für Makler- und Bauträgertätigkeit benötigen Sie für folgende Tätigkeiten:
- für die Vermittlung des Abschlusses oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
Verträge über den Kauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum, Rechte an im Schiffsregister eingetragenen Schiffen usw. - gewerbliche Räume, Wohnräume
Verträge über alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete usw. - Darlehen
Finanzierungen, Kredite, Hypothekendarlehen
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
- für die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte
- für die wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung
Wichtiger Hinweis:
Als gewerbsmäßiger Bauherr oder Baubetreuer sind Sie zur jährlichen Abgabe eines Prüfberichts verpflichtet. Sofern Sie in einem Jahr dieser gewerblichen Tätigkeit nicht nachgegangen sind, genügt eine Negativerklärung, die Sie selbst unterschreiben können.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Makler- und Bauträgerverordnung.
Ab dem 01.01.2020 ist für die Erteilung der Erlaubnis für die Makler- und Bauträgertätigkeit (§ 34c Abs. 1 Satz Nummern 1, 3a und 3b GewO) die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zuständig.
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- bei einer bestehenden juristischen Person benötigen wir einen Handelregisterauszug
- bei einer juristischen Person in Gründung ist zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftervertrages nötig
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, ist für jeden Geschäftsführer ein Ergänzungsblatt zum Antrag auszufüllen.
- § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG)
Erlaubnis für natürliche Personen und Personengesellschaften: zwischen 350,00 Euro und 1.200,00 Euro.
Erlaubnis für juristische Personen: zwischen 500,00 Euro und 1.350,00 Euro
Hinzu kommen Auslagen für die postalische Zustellung der Erlaubnis.
Nach Bezahlung der Kostenvorschussrechnung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 bis 6 Wochen.
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.
Sollten Sie schwierige Fragen in einem persönlichen Gespräch klären wollen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
- Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern
- Immobiliardarlehensvermittler
Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern
- Wohnimmobilienverwalter
Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern
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Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.03.2019 aktualisiert.