Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Medikamentenhilfe für LandkreisPass-Inhaber
Damit Sie sich Medikamente leisten können, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, gibt es im Landkreis München die Medikamentenhilfe für LandkreisPass-Inhaber.
Aufgrund unseres Umzuges bleibt unser Sachgebiet 2.3.1.4. – LandkreisPass am Donnerstag, 22.11.2018 und Freitag, 23.11.2018 für die Bürger geschlossen. Eine Bearbeitung des LandkreisPasses kann an diesen Tagen nicht erfolgen.
Weil wir wollen, dass es Ihnen gut geht!
Was ist die Medikamentenhilfe?
Ist wieder Erkältungszeit? Quälen Sie Schnupfen, Husten und Heiserkeit? Oder leiden Sie unter einer Allergie? Haben Sie sich beim Sport ein Gelenk verstaucht oder plagt Sie eine verzerrte Schulter? Abhilfe ist oft teuer, doch wir wollen nicht, dass Sie aus Kostengründen auf den Gang in die Apotheke verzichten. Damit auch Sie sich Medikamente leisten können, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, gibt es nun die Medikamentenhilfe.
Einige Apotheken im Landkreis München, in der Stadt München und im Landkreis Ebersberg haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente günstiger abzugeben.
Sie finden die Übersicht über die Apotheken unter Verwandte Themen etwas unterhalb.
Wie funktioniert die Medikamentenhilfe?
- Sie sind Inhaber des LandkreisPasses, weil Sie
- entweder eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Leistungen nach §§ 2,3 Asylbewerberleistungsgesetz
- oder über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen:
- das Einkommen darf nicht mehr als 20 % über den o.g. staatlichen Leistungen liegen
- die Vermögensfreigrenze von 150 € je Lebensjahr darf nicht überschritten werden.
- entweder eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Sie haben Beschwerden und benötigen ein verschreibungsfreies Medikament. Sie lassen sich daher von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin ein so genanntes Grünes Rezept oder ein Privatrezept ausstellen.
- Dieses Grüne Rezept oder das Privatrezept legen Sie zusammen mit Ihrem LandkreisPass in einer der teilnehmenden Apotheken vor.
- Sie erhalten in der teilnehmenden Apotheke einen Rabatt auf die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente. Die Höhe des Rabatts wählt die Apotheke selbst.
Bitte beachten Sie:
Den LandkreisPass können auch weitere Personengruppen wie z.B. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München beantragen.
Die Medikamentenhilfe können jedoch nur die unter Punkt 1 genannten Personen in Anspruch nehmen.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
- Flyer Medikamentenhilfe im Landkreis München (PDF nicht barrierefrei)
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular A)
für Bezieher von Arbeitslosengeld II, SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Besitzer der Ehrenamtskarte des Landkreises München und Leister von Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem sozialem Jahr
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular B)
für Personen, deren Einkommen nicht mehr als 20 % über den Einkommensgrenzen der staatlichen Hilfen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG liegen
Ihren Ansprechpartner finden
Buchstabe A - B
Ansprechpartnerin
Frau Türkoglu
Buchstabe C - G
Ansprechpartner
Herr Rohde
Buchstabe H - J
Ansprechpartnerin
Frau Tiefgraber
Buchstabe K - Mt
Ansprechpartner
Herr Kärtner
Buchstabe Mu - Rei
Ansprechpartner
Herr Heilmann
Buchstabe Rej - T
Ansprechpartner
Herr Mehrkens
Buchstabe U - Z
Ansprechpartnerin
Frau Dillian
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1700 |
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Fax: | 089 / 6221-2833 |
E-Mail: | landkreispass@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termine für Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Nach Absprache sind diese auch ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.10.2018 aktualisiert.