Medikamentenhilfe für LandkreisPass-Inhaber
Damit Sie sich Medikamente leisten können, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, gibt es im Landkreis München die Medikamentenhilfe für LandkreisPass-Inhaber.
Weil wir wollen, dass es Ihnen gut geht!
Was ist die Medikamentenhilfe?
Ist wieder Erkältungszeit? Quälen Sie Schnupfen, Husten und Heiserkeit? Oder leiden Sie unter einer Allergie? Haben Sie sich beim Sport ein Gelenk verstaucht oder plagt Sie eine verzerrte Schulter? Abhilfe ist oft teuer, doch wir wollen nicht, dass Sie aus Kostengründen auf den Gang in die Apotheke verzichten. Damit auch Sie sich Medikamente leisten können, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, gibt es nun die Medikamentenhilfe.
Einige Apotheken im Landkreis München, in der Stadt München und im Landkreis Ebersberg haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente günstiger abzugeben.
Sie finden die Übersicht über die Apotheken unter Verwandte Themen etwas unterhalb.
Wie funktioniert die Medikamentenhilfe?
- Sie sind Inhaber des LandkreisPasses, weil Sie
- entweder eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Leistungen nach §§ 2,3 Asylbewerberleistungsgesetz
- oder über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen:
- das Einkommen darf nicht mehr als 20 % über den o.g. staatlichen Leistungen liegen
- die Vermögensfreigrenze von 150 € je Lebensjahr darf nicht überschritten werden.
- entweder eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Sie haben Beschwerden und benötigen ein verschreibungsfreies Medikament. Sie lassen sich daher von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin ein so genanntes Grünes Rezept oder ein Privatrezept ausstellen.
- Dieses Grüne Rezept oder das Privatrezept legen Sie zusammen mit Ihrem LandkreisPass in einer der teilnehmenden Apotheken vor.
- Sie erhalten in der teilnehmenden Apotheke einen Rabatt auf die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente. Die Höhe des Rabatts wählt die Apotheke selbst.
Bitte beachten Sie:
Den LandkreisPass können auch weitere Personengruppen wie z.B. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München beantragen.
Die Medikamentenhilfe können jedoch nur die unter Punkt 1 genannten Personen in Anspruch nehmen.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
- Flyer Medikamentenhilfe im Landkreis München (PDF nicht barrierefrei)
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular A)
für Bezieher von Arbeitslosengeld II, SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Besitzer der Ehrenamtskarte des Landkreises München und Leister von Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem sozialem Jahr
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular B)
für Personen, deren Einkommen nicht mehr als 20 % über den Einkommensgrenzen der staatlichen Hilfen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG liegen
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1700 |
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Fax: | 089 6221-2833 |
E-Mail: | landkreispass@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 08.09.2022. aktualisiert.