Mobilfunkanlagen
Beim Landratsamt München erhalten Sie Auskünfte über die im Landkreis München angezeigten Mobilfunkanlagen.
Auskünfte über die im Landkreis München angezeigten Mobilfunkanlagen erteilt auf Anfrage das Landratsamt München. Die Anfrage sollte möglichst schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt gerichtet werden und hinreichend bestimmt sein (z. B. auf bestimmte Teile eines Gemeindegebiets bezogen).
Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
Einfache Auskünfte sind in der Regel kostenfrei.
Bei umfangreichen Anfragen wird eine Gebühr von 5,00 Euro bis 500,00 Euro erhoben. Hinzu kommen ggf. Kopierauslagen.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
- Mobilfunk auf der Seite "Strahlenschutz in Bayern"
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Nicht ionisierende Strahlung
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
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Herr Freumuth
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-2643
Fax:
089 / 6221 44-2643
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F 2.42
Bereich:
4.4.1
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2400 |
E-Mail: | immissionsschutz@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.05.2017. aktualisiert.