Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Landkreis-Flat / MVV-Bezuschussung beantragen
Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.
Sie bekommen eine Erstattung, wenn…
- Sie mindestens seit einem Jahr Ihren Erstwohnsitz im Landkreis München haben
- Ihr MVV-Jahresabonnement durchgängig gelaufen ist
- Sie eines der folgenden MVV-Jahresabonnements (Zeitkarten) besitzen:
IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II und hierbei die Geltungsbereiche M+1, M+2, M+3, M+4, M+5, M+6
Die maximale Summe der Erstattung ist jedoch die Differenz des Ticketpreises M+2 zu M, auch wenn Sie einen größeren Geltungsbereich abonniert haben.
Wann können Sie den Antrag stellen?
- Sie können den Zuschuss jährlich im Nachhinein online oder über Papierformular beantragen
- Anträge für 2020 können Sie ab sofort stellen. Die Rückerstattung und Auszahlung startet voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2021.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat Landkreis München unter der Rubrik "Verwandte Themen".
Der freiwillige Zuschuss ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Er erfolgt auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2019, DS 14/133.
- Bescheinigung zu Ihrem MVV-Jahresabonnement
Dazu können Sie aus den folgenden Optionen wählen:- Option 1: Jahresbescheinigung des MVV
Die Jahresbescheinigung des MVV ist ein Nachweis, der belegt, das Sie Ihr Jahresabo das ganze Jahr bezahlt haben.
MVG Kunden erhalten diese Bescheinigung beim MVG Aboservice https://www.mvg.de/kundenportal/abo.html (telefonisch unter der 0800 344 22 66 11) der persönlich bei den MVG Kundencentern. Kunden, die ein Jahresabo bei der Bahn haben, können diese Bescheinigung problemlos online herunterladen. - Option 2: MVV-Wertmarken zusammen mit dem Anschreiben über die Zusendung des IsarCard Abo`s
Bei übertragbaren Abonnements verwenden Sie bitte die letzten beiden Wertmarken (z.B. November und Dezember oder Dezember und Januar).
Bei nicht übertragbaren Abonnements verwenden Sie Ihre MVV-Jahreswertmarke.
- Option 1: Jahresbescheinigung des MVV
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift)
Sie können Ihren Antrag frühestens nach zwölf Monaten Laufzeit Ihres MVV-Jahresabonnements stellen.
Da im 1. Quartal 2021 voraussichtlich sehr viele Anträge gestellt werden, wird die Prüfung der Anträge und die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Sie können Ihren Antrag auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr einreichen.
Die Servicestelle für die Bezuschussung der MVV-Jahresabos ist derzeit noch im Aufbau. Die wichtigsten Informationen finden Sie inzwischen auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat unter der Rubrik "Verwandte Themen".
Online beantragen über unseren Online-Formularassistenten
- Sie müssen sich für diesen Online-Antrag nicht registrieren.
- Unser Ausfüllassistent hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags.
- Bitte beachten Sie, dass die Dateien, die Sie anhängen müssen, nicht größer als 2 MB pro Datei sind. Verwenden Sie bitte vorrangig die Formate pdf, jpg, jpeg, png, bmp oder tif. Bitte senden Sie uns keine Dateien im heic oder heif-Format.
- Sie bekommen eine eindeutige Auftragsnummer, beginnend mit "muci-". Diese steht auf Ihrem Belegexemplar links unten.
- Bei Rückfragen geben Sie bitte immer diese Auftragsnummer mit an.
Zum Online-Antrag bitte hier klicken: https://service.landkreis-muenchen.de/muci/go/a/28
Bitte beachten Sie die Einschränkung, dass die Dateien nicht größer als 2 MB (pro Datei) sein dürfen. Bekommen Sie eine entsprechende Meldung beim Absenden des Antrags, reduzieren Sie bitte die Größe der angehängten Bilder. Danke.
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1795 |
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Fax: | 089 / 6221-2833 |
E-Mail: | mvv-bezuschussung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termine für Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Nach Absprache sind diese auch ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.01.2021 aktualisiert.