Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Neugeborenen-Screening
Das Neugeborenen-Screening (U2) ist eine Vorsorgeuntersuchung. Dabei wird Ihr Baby auf Hormonstörungen und Stoffwechselkrankheiten untersucht.
Das Neugeborenen-Screening (U2) ist eine Vorsorgeuntersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen. Dabei werden dem Säugling einige Tropfen Blut aus der Ferse entnommen. Durch die Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen können unter Umständen schwere Behinderungen abgewendet werden.
Das Neugeborenen-Screening kann von allen Eltern am 3. Lebenstag des Säuglings durch die Hebamme oder den Arzt in Anspruch genommen werden. Da die Untersuchung freiwillig ist, ist eine Einverständniserklärung (erhalten Sie im Zusammenhang mit der Geburt) der Eltern erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Wenn vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) keine Datenübermittlung bezüglich der Blutabnahme am 3. Lebenstag an die für den Wohnort des Kindes zuständige Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes (Gesundheitsamt) erfolgt ist, werden die Eltern angeschrieben und auf das wichtige, kostenlose Neugeborenen-Screening aufmerksam gemacht.
Günstig ist es, wenn die Datenübermittlung für den öffentlichen Gesundheitsdienst (in der oben erwähnten Einverständniserklärung) nicht abgelehnt wird, damit die Überprüfung und gegebenenfalls ein Infoschreiben an die Eltern schnellstens erfolgen kann!
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19/1999
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
Nach Anschreiben entweder durch Rückantwort, oder telefonisch.
Es ist keine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Neugeborenen Screening in Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Özel
Ansprechpartnerin
Frau Dr. Schwaiger
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.2.1 - Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1000 |
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Fax: | 089 / 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 21.07.2020 aktualisiert.