Rotes Oldtimerkennzeichen - Registrierung und Löschung von weiteren Fahrzeugen beantragen
Sie sind bereits Inhaber eines roten Oldtimerkennzeichens und möchten ein Fahrzeug zusätzlich registrieren oder ein registriertes Fahrzeug löschen? Hier finden Sie alle Informationen und Unterlagen für die Registrierung/Löschung.
Sie sind Inhaber eines roten Oldtimerkennzeichens und möchten ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge auf ihr bestehendes rotes Oldtimerkennzeichen registrieren bzw. ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge von dem roten Oldtimerkennzeichen wieder löschen.
Erforderliche Unterlagen für die REGISTRIERUNG weiterer Fahrzeuge:
- alle bisher zugeteilten Fahrzeugscheine bzw. das neue Fahrzeugscheinheft
- das Fahrtenbuch
- Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
- Fahrzeugpapiere zum jeweiligen Fahrzeug
Beachten Sie: Bestehen für das Fahrzeug keine oder ausschließlich ausländische Fahrzeugpapiere, muss zur Klärung der Verfügungsberechtigung der Kaufvertrag oder die Rechnung im Original vorgelegt werden. - ggf. eine Vollmacht, wenn der Inhaber nicht persönlich vorspricht (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
Erforderliche Unterlagen für die LÖSCHUNG von Fahrzeugen:
- der betreffende Fahrzeugschein bzw. das neue Fahrzeugscheinheft
- das Fahrtenbuch
- ggf. eine Vollmacht, wenn der Inhaber nicht persönlich vorspricht (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Ab 10,20 Euro
Sie können diese Vorgänge persönlich durchführen oder eine Dritte Person bevollmächtigen.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.04.2018 aktualisiert.