Schulwegkosten - Weiterführende Schulen ab einschließlich Jahrgangsstufe 11 und Berufsschulen (Teilzeit)

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Kostenfreiheit und Rückerstattung beantragen für öffentliche/staatlich anerkannte Gymnasien, FOS, BOS sowie Berufsfachschulen ab einschließlich der Jahrgangsstufe 11 bzw. öffentliche/staatlich anerkannte Berufsschulen (Teilzeitunterricht) ab einschließlich der Jahrgangsstufe 10.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.03.2024. aktualisiert.