Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Wir beraten Sie im Schwangerschaftskonflikt vertraulich, anonym und kostenlos.
Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
Wir beraten Sie im Schwangerschaftskonflikt vertraulich, anonym und kostenlos. Wir bieten Frauen und Männern Gespräche an, um sie dabei zu unterstützen, eine eigenständige und tragfähige Entscheidung zu finden, wenn sie sich nicht in der Lage sehen, die Schwangerschaft auszutragen.
Nach erfolgter Beratung erhalten Sie den nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Beratungsnachweis zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs.
Selbstverständlich beraten wir Sie im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung über alle mit der Schwangerschaft zusammenhängenden allgemeinen Fragen.
Wir unterstützen Sie, die geeignete Verhütungsmethode für Sie und Ihren Partner zu finden, um Sexualität und Verhütung in eigener und gemeinsamer Verantwortung zu tragen.
Strafgesetzbuch § 219
Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 3 Abs.1 und 2) vom 28.05.1993
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG)
Alle Angebote sind kostenlos.
- schwanger-in-bayern.de
- Informationen zu finanziellen Leistungen auf schwanger-in-bayern.de
Elterngeld, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Unterhalt, Mutterschaftsgeld und vieles mehr
- Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- familienplanung.de
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- loveline.de
BZgA
Ihren Ansprechpartner finden
Terminvereinbarung
Ansprechpartnerin
Frau Flohr
Schwangerenberatung
Ansprechpartnerin
Frau Afrasiabi
Ansprechpartnerin
Frau Kittel
Ansprechpartnerin
Frau Schmautz
Ansprechpartner
Herr Weisner
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.3.2 - Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-2196 |
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Fax: | 089 / 6221-1164 |
E-Mail: | schwangerenberatung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 09:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 14:00 Uhr |
Anfahrt
Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Nach Absprache sind diese auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.05.2017 aktualisiert.