Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
Der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke muss beim Veterinäramt des Landratsamts München angezeigt werden.
Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht beim Veterinäramt.
Nur wenn Tierärzte auch über eine Bescheinigung verfügen, aus der hervorgeht, dass sie der Anzeigepflicht nachgekommen sind, dürfen ihnen pharmazeutische Unternehmen und Pharmagroßhändler Tierarzneimittel aushändigen.
Mit der Anzeige der tierärztlichen Hausapotheke ist eine Kopie der Approbationsurkunde einzureichen.
§ 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Nagl
Ansprechpartnerin
Frau Nißl
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221 - 2375 oder - 2374 |
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Fax: | 089 / 6221 - 2810 |
E-Mail: | vetamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.08.2020 aktualisiert.