Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Tierschutz
Der Mensch trägt die Verantwortung, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Das Veterinäramt wacht darüber, dass tierschutzrechtliche Regelungen eingehalten werden.
Amtstierärztliche Aufgabe ist es, die Gesundheit der Tiere zu schützen und zu fördern und darüber zu wachen, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Alle gewerblichen Tierhaltungen wie Tierzuchten, Tierhandel, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe werden regelmäßig kontrolliert. Auch Tierbörsen und Tierausstellungen unterliegen der amtstierärztlichen Überwachung.
Gewerbliche Tierhaltungen sind gemäß § 11 Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig.
Private Tierhaltungen werden bei konkreten Hinweisen auf tierschutzwidrige Haltungsumstände selbstverständlich unverzüglich kontrolliert. Hinweise geben Sie uns bitte schriftlich oder per Mail.
Genehmigungen zum Halten gefährlicher Tiere werden durch die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung erteilt, sofern die sicherheits- und tierschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Spezielle Fragen zu geschützten Tierarten werden von der Unteren Naturschutzbehörde (Fachbereich 4.4.3 – Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten) beantwortet.
Allgemeine Fragen zum Tierschutz beantworten wir Ihnen gerne.
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.
- Tiergesundheit und Tierschutz in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Aufgabe, die Gesundheit von Tieren zu erhalten, zu fördern bzw. wiederherzustellen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Tiergesundheit und Erzeugung von Lebensmittel tierischen Ursprungs.
- Tierschutz in Deutschland
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
- Tierschutzgesetz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221 - 2375 oder - 2374 |
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Fax: | 089 / 6221 - 2810 |
E-Mail: | vetamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Gesundheitszeugnisse für Tiere im Reiseverkehr beantragen:
Termine nach Vereinbarung (bevorzugt vormittags)
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.05.2017 aktualisiert.