Ausnahmegenehmigung für Verkaufsstände neben der Straße beantragen
Das Anbieten von Waren außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden.
Das Anbieten von Waren (z.B. Blumen, Gemüse, Obst, Christbäume) außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden, wenn ein ausreichend groß angelegter Parkraum zur Verfügung steht und der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird (§ 46 Abs. 1 Nr. 9 Straßenverkehrs-Ordnung).
- Lageplan bzw. Ortsplan
- Bezeichnung der Waren
- Angabe der zeitlichen Nutzung
Straßenverkehrs-Ordnung (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO)
mindestens 50 € pro Monat (je nach Aufwand)
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Jahrstorfer
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.05.2017 aktualisiert.