Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigen
Verstöße von Taxen und Mietwagen gegen gesetzliche Bestimmungen können Sie beim Landratsamt München anzeigen.
Wenn Sie einen Verstoß (z. B. Personenbeförderung ohne Genehmigung, unerlaubte Bereitstellung, Taxifahrt mit Festpreis, Fahrtverweigerung) bei Taxen oder Mietwagen gegen eine der unten genannten Gesetze oder Verordnungen anzeigen wollen, ist eine schriftliche Anzeige oder Aussage erforderlich.
Bei Verstößen von Taxen und Mietwagen gegen die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und der Taxi- und Taxitarifordnung des Landkreises München kann das Landratsamt München als zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid bis zu einer Höhe von 10.000 Euro (in bestimmten Fällen bis 20.000 Euro) gegen Unternehmer und Fahrer erlassen.
Voraussetzung für die Ahndung ist, dass der Verstoß nachweisbar ist und eine schriftliche Anzeige bzw. Aussage (evtl. mit schriftlichen Zeugenaussagen) vorliegt.
- § 61 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 45 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Zum Online-Antrag bitte hier klicken: Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigen
Bitte beachten Sie unsere Hinweise für Onlineanträge mit der BayernID
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartner
Herr Haffner
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.06.2020 aktualisiert.